omaola hat eine Antwort im Thema Einspruchsverlinkung in der Bescheidprüfung für nichtbeachtete Steuervorauszahlungen verfasst.
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Aber es fragt diese Daten doch ab und stellt die Eingabemaske bereit am Ende der Eingabemasken. Dann hätte zumindest keine Empfehlung zur getrennten Veranlagung erfolgen dürfen. Da wären wir ganz normal zusammenveranlagt worden und alles wäre ok.
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unter der gemeinsamen, die wir bis auf das eine Mal vor 10 Jahren immer benutzt haben
Aber dieses Mal hat das Programm die getrennte Veranlagung empfohlen, dann macht man das ja logischerweise auch so, dafür vertraut man dem Programm ja.
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Wie ich gerade bei der Prüfung der an das Finanzamt weitergeleiteten Daten gesehen habe, hat das System zwar die Steuervorauszahlungen eingerechnet, aber nicht an das Finanzamt übermittelt. Meines Erachtens eine Lücke im Programm.
Es kann ja nicht einerseits die Zahlungen einberechnen, dann die getrennte Veranlagung empfehlen und nicht alle Daten übermitteln. Und bei der Prüfung des Bescheides die Nichtanrechnung der nicht übermittelten Daten als Differenz ausweisen.
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Ich habe keine Steuernummer gelöscht, die gemeinsame ist noch aktiv. Wir hatten bereits seit 10 Jahren schon jeder eigene Steuernummern. Alle 3 sind in der Maske eingegeben worden.
Wiso weist auch auf die Differenz hin, aber es ist keine Verlinkung dahinter.
omaola hat das Thema Einspruchsverlinkung in der Bescheidprüfung für nichtbeachtete Steuervorauszahlungen gestartet.
Das Finanzamt hat unsere Steuervorauszahlungen nicht angerechnet. Evtl. weil sie auf die Steuernummer für die gemeinsame Veranlagung eingezahlt wurden. Wiso hatte uns jedoch die getrennte Veranlagung mit den separaten Steuernummern empfohlen. Nun gibt es in der Bescheidprüfung jedoch keine Verlinkung auf den Einspruchsmusterbrief? Wie soll man hier nun verfahren?