Claus5858 hat eine Antwort im Thema Umrechnungkurs verfasst.
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Darf ich also nur einmal fragen? :)
Claus5858 hat das Thema Umrechnungkurs gestartet.
Hallo,
§ 16 Abs. 6 UStG schreibt vor, dass grundsätzlich immer der monatliche Umsatzsteuer-Umrechnungskurs zu verwenden ist, der auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen veröffentlicht wird. Der Tageskurs darf, soweit ich es verstehe, nur mit Genehmigung des Finanzamts verwendet werden.
Aber wenn wir die Umsatzsteuer außen vor lassen, zum Beispiel bei einem Freiberufler, der Dienstleistungen außerhalb der EU in USD erbringt, ohne Umsatzsteuer: Darf man dann trotzdem den täglichen…
Claus5858 hat eine Antwort im Thema Muss ein Kleinunternehmer vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben (Dienstleistungen mit Reverse-Charge-Verfahren)? verfasst.
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@miwe4 § 18 Abs. 4a UStG ?
Nur in den aufgeführten Fällen besteht eine Meldepflicht.
Claus5858 hat mit
auf den Beitrag von miwe4 im Thema Muss ein Kleinunternehmer vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben (Dienstleistungen mit Reverse-Charge-Verfahren)? reagiert.
Claus5858 hat eine Antwort im Thema Muss ein Kleinunternehmer vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben (Dienstleistungen mit Reverse-Charge-Verfahren)? verfasst.
Im Grunde ist es jetzt klar: Wenn ein Kleinunternehmer einen innergemeinschaftlichen Einkauf mit Reverse-Charge-Verfahren tätigt, muss eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgegeben werden — vermutlich standardmäßig vierteljährlich?
Und am Jahresende dann zusätzlich die Umsatzsteuererklärung. Danach teilt das Finanzamt mit, in welcher Häufigkeit die Voranmeldungen künftig abzugeben sind.
Mit der Einkommensteuer hat das nichts zu tun.
Claus5858 hat eine Antwort im Thema Muss ein Kleinunternehmer vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben (Dienstleistungen mit Reverse-Charge-Verfahren)? verfasst.
Ich habe jedoch keine Bescheinigung vom Finanzamt für den Kleinunternehmer erhalten, in der steht, dass Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich, vierteljährlich oder überhaupt abgegeben werden müssen.
Das Einzige, was ich habe, ist eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Da es sich um einen Kleinunternehmer handelt, erscheint es logisch, dass keine regelmäßige Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen bestehen sollte.
Claus5858 hat mit
auf den Beitrag von miwe4 im Thema Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in EÜR reagiert.
Claus5858 hat mit
auf den Beitrag von Gianluca im Thema Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in EÜR reagiert.
Claus5858 hat eine Antwort im Thema Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in EÜR verfasst.
@Gianluca Ich glaube, nicht ganz.
2150 – Aufwendungen aus der Währungsumrechnung
ist eher für die Bilanzierung, wenn Fremdwährungsbeträge am Ende der jeweiligen Periode neu bewertet werden (§ 256a HGB).
Ich habe aber noch ein anderes Konto gefunden:
2151 – Aufwendungen aus der Währungsumrechnung (nicht § 256a HGB)
Das scheint besser zu passen.
Ich habe weiterhin Schwierigkeiten herauszufinden, in welches Feld im Abschnitt „4 – 2. Betriebsausgaben“ der Anlage EÜR das eingetragen werden…
Claus5858 hat eine Antwort im Thema Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in EÜR verfasst.
Also kann die FiFo-Methode für Fremdwährungen verwendet werden oder nicht? Ich weiß, dass sie bei Aktien verwendet wird: Beim Verkauf wird angenommen, dass die zuerst gekauften Aktien zuerst verkauft werden.
Claus5858 hat das Thema Muss ein Kleinunternehmer vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben (Dienstleistungen mit Reverse-Charge-Verfahren)? gestartet.
Ein einfaches Beispiel:
Ein Kleinunternehmer zahlt Gebühren an Etsy.com, auf die das Reverse-Charge-Verfahren angewendet wird. Das bedeutet, dass der Kleinunternehmer die Umsatzsteuer darauf in Deutschland zahlen muss.
Bedeutet das aber automatisch, dass er Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben muss? Oder reicht es, diese Beträge nur in der Umsatzsteuererklärung anzugeben?
Claus5858 hat eine Antwort im Thema Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in EÜR verfasst.
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@miwe4
Danke, und könnten Sie bitte sagen, wie das konkret aussehen würde?
Am 04.05. buche ich +845,70 € auf mein 12xx BankUSD-Konto.
Am 15.05. buche ich +859,99 € auf mein 12xx BankUSD-Konto.
Am 20.05. überweise ich 1.650 € vom 12xx BankUSD-Konto auf mein 12xx BankEUR-Konto.
Gleichzeitig überweise ich 64,46 € auf Aufwendungen aus der Währungsumrechnung — sorry, die Kontonummer kenne ich gerade nicht auswendig.
Ist das so korrekt?
Ich glaube, ich kann keine gewichtete…
Claus5858 hat eine Antwort im Thema Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in EÜR verfasst.
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Danke, das ist die Antwort an @Gianluca , nehme ich an. Genau so ist es.
Claus5858 hat das Thema Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in EÜR gestartet.
Ich habe eine Frage zur Währungsumrechnung und möchte sie anhand eines hypothetischen Beispiels erklären:
Am 04.05. habe ich 1.000 USD auf meinem Geschäftskonto erhalten. Diese Einnahme habe ich nach dem Zuflussprinzip mit dem EZB-Wechselkurs von 1,1700 als 854,70 € erfasst.
Am 15.05. habe ich erneut 1.000 USD erhalten. Diese Einnahme habe ich mit dem EZB-Wechselkurs von 1,1628 als 859,99 € erfasst.
Am 20.05. überweise ich nun den gesamten Betrag von 2.000 USD auf mein EUR-Geschäftskonto.…