Abzug des Hotelfrühstücks von Verpflegungsmehraufwandpauschalen eines Selbständigen

  • Hallo,

    Von der Verpflegungsmehraufwandpauschale eines Selbständigen muss meines Wissens 20% für ein Hotelfrühstück abgezogen werden, das der Kunde gezahlt hat. Korrekt? Wenn ja, wo trägt man diesen Abzug um 20% ein? Mir gelingt es bisher nur, VMA-Pauschalen in vollem Umfang als Betriebsausgabe einzutragen.

    Ich mache die Einkommensteuer 2016 mit steuerMac 2017 und befinde mich im Programm hier:

    Meine Steuererklärung > Daten erfassen > Betriebe, Praxen und andere Unternehmen > Freiberufliche und selbständige Arbeit > 1. Freiberufliche Tätigkeit - Laufende Einkünfte > Einnahmen-Überschuss-Rechnung > Betriebsausgaben > Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben > Reisekosten und doppelter Haushalt

    Es geht um Reisen im In- und Ausland als Tourmusiker, bei denen die Hotelübernachtung inkl. Frühstück vom Veranstalter getragen wurde.

    Danke!

  • Hallo,

    die o.g. Antwort ist schon etwas älter. Aber anscheinend hat sich hier in den 9 Jahren nichts getan. Wie kann es sein, dass ich als Arbeitnehmer korrekt durch das Programm geführt werde mit Reisedauer, Verpflegungspauschalen mit Plausibilitätsprüfungen gegen die Reisedauer und Abzug von Frühstück etc. und ich als Selbständiger damit alleine gelassen werde und mit Excel und Taschenrechner daneben arbeiten muss. Klingt danach, dass die EÜR etwas quick and dirty in das Programm integriert wurde. Kommt die vollständige Programmunterstützung noch oder soll es so rudimentär bleiben?

    Dank im voraus

  • ich als Selbständiger damit alleine gelassen werde und mit Excel und Taschenrechner daneben arbeiten muss

    dafür gibt es doch Reisekosten-Programme welche die Art (Innland-Ausland) die Dauer der Abwesenheit den VMA (Spesen) u.s.w berechnen.

    Würde Buhl das alles zusätzlich in WISO-Steuer (um welches Programm geht´s eigenlich?) integrieren, wären gleich mal € 100,-- mehr fällig.

  • WISO-Steuer (um welches Programm geht´s eigenlich?

    Siehe Unterforum, in dem wir uns befinden. Wobei das Gesagte ja für alle Versionen von WISO Steuer gleichermaßen gilt.