Hallo,
ich habe eine Photovoltaikanlage auf meinem Mietshaus. Es sind zwei Zähler vorhanden. Einmal der Zähler für die Photovoltaikanlage als Gesamtzähler für den erzeugten Strom und ein Zähler für die Einspreisung des überschüssigen Stroms in das öffentliche Netz. Nun muss die Differenz aus beiden Zählern errechnet werden, damit ich den Verbrauch dem Mieter in Rechnung stellen kann.
Wie muss ich die Zähler anlegen, damit nur die Diffenz und nicht beide "Verbräuche" dem Mieter in Rechnung gestellt werden?
mfg
J.B.