- Offizieller Beitrag
Hallo,
auf Grund eines gerichtlichen Spruchstellenverfahren wurde entschieden, dass nach Überprüfung der Angemessenheit des Umtauschverhältnisses bei der Verschmelzung einer Aktie B mit der Aktie A eine bare Zuzahlung je Aktie B zzgl. Zinsen an die ehemalige Aktionäre der Aktie B zu zahlen ist. Wie bzw. mit welcher Transaktion erfaßt man das in der Börse 2011?
Gruß
Dirk