25. Januar 2007 um 17:47 #1 Hallo, wer kann mir helfen ich zahle die Beiträge für meinen Sohn, muß ich dann auch die Riester Rente angeben!Für eine Antwort wäre ich dankbar, UlliPe
20. Februar 2007 um 11:43 #2 Nein, die § 10a EStG Bescheinigung bekommt dein Sohn und dieser gibt sie auch an!