Hallo,
ab 2027 greift ja die Gesetliche regel das der verbauch online abrufbar sein muss. Und auch natürlich mehr kosten entstehen.
Wie wird das in der Praxis gelöst. Weil der Mieter hat ja dann ds recht auf den Vermieter Account zuzugreiefen ?
Dankeschön Freundlicher Gruß