Zu hoher Sparer-Pauschbetrag in Anspruch genommen bei Einzelveranlagung von Ehegatten.

  • Hallo zusammen

    Das Problem ist klar - wir haben (aus Gründen...) einen zu hohen Sparer-Pauschbetrag in Anspruch genommen. Das kommt nur deshalb zum Tragen, weil wir für letztes Jahr erstmals eine getrennte Veranlagung* gewählt haben.
    Nun wurden wir aufgefordert, die Anlage KAP nachzureichen. So weit, so ungut.

    Was mich irritiert, wo ich im Nachgang stutzig werde:
    Im Programm werde ich - jetzt- darauf hingewiesen - "Du hast einen höheren Sparer-Pauschbetrag in Anspruch genommen, als gesetzlich vorgesehen ist."

    Warum macht mich das Programm im Rahmen der Plausibilitätsprüfung nicht darauf aufmerksam? Hätte uns viel Arbeit erspart...

    Wie kann ich das als Idee für eine Verbesserung an Buhl/WISO einreichen?

    Viele Grüße
    Wonko


    *Das wird für 2026 wieder gemeinsam sein - bei Zahlung eines höheren Betrages für den Übergang in einen Vorruhestand empfiehlt sich nun mal eine getrennte Veranlagung...

  • Warum macht mich das Programm im Rahmen der Plausibilitätsprüfung nicht darauf aufmerksam?

    Macht es doch im Prinzip, wie Du hier schreibst:

    Was mich irritiert, wo ich im Nachgang stutzig werde:
    Im Programm werde ich - jetzt- darauf hingewiesen - "Du hast einen höheren Sparer-Pauschbetrag in Anspruch genommen, als gesetzlich vorgesehen ist."

    Und in der Steuerberechnung der einzelveranlagten Partner sieht man das Ergebnis doch eigentlich auch direkt:

    Deshalb raten wir, wie das Programm eigentlich auch, immr alle Besteuerungsgrundlagen einzugeben. Also sowohl die Kapitalerträge mit ZASt als auch die ohne ZASt. Nur so kann das Programm alle relevanten Besteuerungsgrundlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen.

    Wie kann ich das als Idee für eine Verbesserung an Buhl/WISO einreichen?

    Über ein Ticket beim Support.

  • miwe4 2. September 2026 um 12:58

    Hat den Titel des Themas von „zu hohen Sparer-Pauschbetrag in Anspruch genommen bei getrennter Veranlagung“ zu „Zu hoher Sparer-Pauschbetrag in Anspruch genommen bei Einzelveranlagung von Ehegatten.“ geändert.