Guten Tag zusammen,
ich hatte in 2025 eine energetische Maßnahme durchführen lassen. Diese wurde mir vom auszuführenden Fachunternehmen in der Bescheinigung nach § 35c bescheinigt. Die Maßnahme wurde in der Anlage "Energetische Maßnahmen" angegeben. Diese beinhaltet alle Lohn+Materialkosten der Maßnahme.
Zusatzlich habe ich in der Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen" unter den "Handwerkerleistungen" die Lohnkosten angegeben.
Im Bescheid wurde nun erklärt, dass "haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich nicht berücksichtigt werden, da es sich unseres erachtens um dieselben Aufwendungen handelt, die bereits im Rahmen der energetischen Maßnahme nach § 35c EStG berücksichtigt wurden".
Meine Frage: Habe ich nun einen Fehler bei der Steuererklärung gemacht? Mir wurde gesagt, dass ich sowohl die energetische Maßnahme, als auch die Handwerkerkosten separat absetzen lassen kann.
Vielen Dank vorab und Gruß
Frank