Hi. Folgendes: Für einen Mitarbeiter erfolgte eine steuerliche Freistellung (DBA), rückwirkend ab Januar 26. Es können also alle Monate korrigiert werden, kein Problem. Nur wenn das gemacht wird, erfolgt zwar eine Gutschrift auf den aktuellen Monat für die ganze Lohnsteuer, allerdings ändert sich nichts an der Lohnsteueranmeldung ("Lohsteuerabrechnung und Prüfung" ist erfolgt), die sich meiner Meinung nach ja reduzieren sollte um die dem Arbeitnehmer erstattet Lohnsteuer. Sprich: der Arbeitgeber hat Januar bis Juli die Lohnsteuer abgeführt, erstattet diese nun dem Arbeitnehmer, erhält aber keine Rückerstattung seitens des Finanzamtes. Müsste das nicht über die Lohnsteueranmeldung des aktuellen Monats laufen? Habe ich etwas übersehen, bzw. wie ist hier vorzugehen?
korrigierte Lohnabrechnung -> Lohnsteueranmeldung
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snoopi -
21. August 2026 um 17:44 -
Unerledigt
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Moin,
hast Du auch unter: PARAMETER - ABRECHNUNG - PARAMETER das so angehakt wie im angehängten Bild?
Dann kannst Du im Druckmenü auswählen "Lohnsteuerabführung aus Korrekturen an das Finanzamt nach Entstehung melden" und eine neue Lohnsteueranmeldung ab dem ersten Monat erstellen, für den die steuerliche Freistellung vom FA erteilt wurde. -
ja ist richtig eingestellt. Es funktioniert alles korrekt, ich hatte nur nicht kapiert, dass die Lohnsteueranmeldungen alle nochmal neu versandt werden müssen, sondern ging davon aus, dass über aktuelle die Lohnsteueranmeldung saldiert korrigiert wird. Trotzdem danke!