Günstigerprüfung: automatischen Antrag verhindern (Verlustrücktrag wertvoller)

  • Ich habe 2025 einen Verlust aus freiberuflicher Tätigkeit, der per Verlustrücktrag nach 2023 (Grenzsteuersatz dort ca. 45 %) deutlich mehr wert ist als die Erstattung durch die Günstigerprüfung im Jahr 2025. Das Programm stellt den Antrag auf Günstigerprüfung (Zeile 4 Anlage KAP) aber automatisch, weil es nur das Jahr 2025 betrachtet. Die Option 'Soll die Günstigerprüfung beantragt werden, auch wenn...' steht auf Nein und betrifft nur den umgekehrten Fall. Wie kann ich verhindern, dass der Antrag gestellt wird, ohne Kapitalerträge wegzulassen?

  • Die Günstigerprüfung eben nicht beantragen. Sofern alles ZASt-pflichtige Kapitalerträge oder Sparer-Pauschbetrag betrifft, muss man ja nicht zwingend KAP ausfüllen. Bei tariflich zu besteuernden Kapitalerträgen würde das evtl. anders aussehen. Müsste sich ggf. ein Fachmann anhand der tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen anschauen.