Hallo liebes Forum,
ich hoffe, ich drücke mich verständlich aus.
In meinem Arbeitsvertrag ist eine monatliche Nettoleasingrate von 600 € inkludiert. Das Fahrzeug, das ich mir derzeit ausgesucht habe, hat jedoch eine monatliche Nettoleasingrate von 684 € und übersteigt damit die inkludierte Rate um 84 € netto (ca. 100 € brutto). Der Eigenanteil von rund 100 € soll direkt mit dem Gehalt verrechnet werden.
Bei einem angenommenen Bruttolistenpreis, einem Elektrofahrzeug (0,25 %-Regelung) und einer Entfernung von 20 km zum Arbeitgeber ergibt sich ein geldwerter Vorteil von 300 € monatlich. Das Bruttogehalt beträgt in diesem Beispiel 3.500 €.
Meine Frage ist nun: Sollte ich die Konfiguration des Fahrzeugs so ändern, dass die Leasingrate – bei gleichem Bruttolistenpreis – nur 600 € beträgt, käme im Endeffekt trotzdem das gleiche Nettogehalt heraus?
Wir gehen in beiden Fällen vereinfachend davon aus, dass bei einem Gesamtbrutto von 3.800 € dieselben Lohnsteuer- und Sozialversicherungsabzüge anfallen wie bei 3.700 €.
Fall 1 – Leasingrate entspricht der maximalen Nettoleasingrate laut Arbeitsvertrag (geldwerter Vorteil 300 €)
Brutto: +3.500 €
Geldwerter Vorteil: +300 €
Gesamtbrutto: 3.800 €
Nettoentgelt (nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung): 2.000 €
Abzüglich geldwerter Vorteil: -300 €
Auszahlungsbetrag: 1.700 €
Fall 2 – Leasingrate übersteigt die maximale Nettoleasingrate laut Arbeitsvertrag um 100 € (Eigenanteil 100 €)
Brutto: +3.500 €
Geldwerter Vorteil: +300 €
Eigenanteil: -100 €
Gesamtbrutto: 3.700 €
Nettoentgelt (nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung): 2.000 €
Abzüglich geldwerter Vorteil: -200 € (300 € - 100 €)
Abzüglich Eigenanteil: -100 €
Auszahlungsbetrag: 1.700 €
Meine eigentliche Frage lautet also:
Solange der geldwerte Vorteil höher ist als mein monatlicher Eigenanteil, bleibt mein tatsächlicher Auszahlungsbetrag dann unverändert? Oder habe ich irgendwo einen Denkfehler?
Vielen Dank im Voraus! ![]()