Zuzahlung Firmenwagen Leasingrate (1 % Methode)

  • Hallo liebes Forum,

    ich hoffe, ich drücke mich verständlich aus.

    In meinem Arbeitsvertrag ist eine monatliche Nettoleasingrate von 600 € inkludiert. Das Fahrzeug, das ich mir derzeit ausgesucht habe, hat jedoch eine monatliche Nettoleasingrate von 684 € und übersteigt damit die inkludierte Rate um 84 € netto (ca. 100 € brutto). Der Eigenanteil von rund 100 € soll direkt mit dem Gehalt verrechnet werden.

    Bei einem angenommenen Bruttolistenpreis, einem Elektrofahrzeug (0,25 %-Regelung) und einer Entfernung von 20 km zum Arbeitgeber ergibt sich ein geldwerter Vorteil von 300 € monatlich. Das Bruttogehalt beträgt in diesem Beispiel 3.500 €.

    Meine Frage ist nun: Sollte ich die Konfiguration des Fahrzeugs so ändern, dass die Leasingrate – bei gleichem Bruttolistenpreis – nur 600 € beträgt, käme im Endeffekt trotzdem das gleiche Nettogehalt heraus?

    Wir gehen in beiden Fällen vereinfachend davon aus, dass bei einem Gesamtbrutto von 3.800 € dieselben Lohnsteuer- und Sozialversicherungsabzüge anfallen wie bei 3.700 €.

    Fall 1 – Leasingrate entspricht der maximalen Nettoleasingrate laut Arbeitsvertrag (geldwerter Vorteil 300 €)

    Brutto: +3.500 €
    Geldwerter Vorteil: +300 €
    Gesamtbrutto: 3.800 €

    Nettoentgelt (nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung): 2.000 €
    Abzüglich geldwerter Vorteil: -300 €
    Auszahlungsbetrag: 1.700 €

    Fall 2 – Leasingrate übersteigt die maximale Nettoleasingrate laut Arbeitsvertrag um 100 € (Eigenanteil 100 €)

    Brutto: +3.500 €
    Geldwerter Vorteil: +300 €
    Eigenanteil: -100 €
    Gesamtbrutto: 3.700 €

    Nettoentgelt (nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung): 2.000 €
    Abzüglich geldwerter Vorteil: -200 € (300 € - 100 €)
    Abzüglich Eigenanteil: -100 €
    Auszahlungsbetrag: 1.700 €

    Meine eigentliche Frage lautet also:

    Solange der geldwerte Vorteil höher ist als mein monatlicher Eigenanteil, bleibt mein tatsächlicher Auszahlungsbetrag dann unverändert? Oder habe ich irgendwo einen Denkfehler?

    Vielen Dank im Voraus! :)

  • miwe4 5. August 2026 um 18:26

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