Nebenkostennachzahlungen verbuchen

  • Hallo,

    ich habe Nebenkostennachzahlungen der Mieter zu verbuchen.

    Im Moment unter #8810 (Hausgeldnachschüsse) gebucht. Ist das korrekt?

    Die Jahre davor hatte ich die Zahlungen unter #8150 (Nebenkostennachzahlung für Wohnungen) gebucht.

    Muss der Zeitraum für die Abrechnung 2025 vom 01.01.2025-31.12.2025 lauten, oder muss die Zahlung auf das jetzige Jahr 2026 gebucht werden.

    Und ist das eine Einnahme, oder eine Einnahmerückzahlung ?

    Vielen Dank schon mal für die Hilfe!

    Gruß, Sabine

  • Guten Morgen,


    Im Moment unter #8810 (Hausgeldnachschüsse) gebucht. Ist das korrekt? - Das ist falsch, Hausgeld ist für Eigentümer, Mieter bekommen nur die Nebenkostenabrechnung und auch den Zettel für den §35A geht die Mieter nichts an :) der ist dann nur für dich, wenn du ihn benötigst als Eigentümer um das von der Steuer abzusetzen :)


    Die Jahre davor hatte ich die Zahlungen unter #8150 (Nebenkostennachzahlung für Wohnungen) gebucht. - Das ist der richtige Punkt :) du kannst ja sonst einen erstellen mit Nebenkostennachzahlung Mieter :) ich habe das einfach als Nachzahlung aus Abrechnung und Guthaben aus Abrechnung beschriftet :)


    Muss der Zeitraum für die Abrechnung 2025 vom 01.01.2025-31.12.2025 lauten, oder muss die Zahlung auf das jetzige Jahr 2026 gebucht werden. Du buchst das unter dem Zeitraum aus 01.01.-31.12.25. Dadurch dass die Abrechnung ja für das Jahr 2025 ist, hast du zwar jetzt die Zahlungseingänge / oder Ausgaben, es gehört aber zu der Abrechnung 2025.

    Und ist das eine Einnahme, oder eine Einnahmerückzahlung ? Bei einer Nachzahlung ist es eine Einnahme, bei dem Guthaben ist es eine Rückzahlung.


    Dienstlich arbeite ich nicht mit dem WISO Programm, wir verbuchen alles - also egal ob Guthaben oder Nachzahlung immer bei den Abrechnungen unter Vorjahr - klar gebucht am 04.08.26, da man sich bei der Abrechnung ja auf das Abrechnungsjahr bezieht :)


    Viel Erfolg bei der Abrechnung, falls noch Fragen sind, gerne melden.


    Lg Melanie

  • Viel Erfolg bei der Abrechnung, falls noch Fragen sind, gerne melden.

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    Sven
    28. November 2015 um 18:08