Privatrente nach Art. 17 Abs. 3 DBA Großbritannien.

  • Ich habe eine Frage zur steuerlichen Behandlung einer einmaligen Auszahlung aus einer britischen Privatrente nach Art. 17 Abs. 3 DBA Großbritannien.

    Das Finanzamt hat die Auszahlung zwar als in Deutschland steuerfrei anerkannt, sie jedoch dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG unterworfen.

    TaxGPT in WISO erklärte hingegen, dass eine solche Einmalzahlung nicht dem Progressionsvorbehalt unterliege.

    Kann jemand bestätigen, welche Rechtsauffassung korrekt ist? Gibt es hierzu eine BFH-Entscheidung, ein BMF-Schreiben oder eine andere offizielle Rechtsgrundlage?

  • miwe4 29. Juli 2026 um 09:59

    Hat das Thema geschlossen.
  • Eine steuerliche Beratung in der gewünschten Art ist dem Forum aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet.

    § 32b Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 EStG

    Zitat

    11Hat ein zeitweise oder während des gesamten Veranlagungszeitraums unbeschränkt Steuerpflichtiger oder ein beschränkt Steuerpflichtiger, auf den § 50 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 Anwendung findet,

    1. .....
    2. .....
    3. Einkünfte, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung steuerfrei sind,