WISO Steuer 2026: Privat-Pkw mit Vollkostenmethode und Vorsteuer – wo erfolgt die Eingabe?

  • WISO Steuer 2026: Privat-Pkw mit Vollkostenmethode und Vorsteuer – wo erfolgt die Eingabe?

    Hallo zusammen,

    ich nutze WISO Steuer 2026 (Steuererklärung) mit einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).

    Im Jahr 2025 hatte ich zwei Tätigkeiten:

    • 1. Tätigkeit: Angestellter (nichtselbständige Arbeit)
      • Für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutze ich die Entfernungspauschale.
    • 2. Tätigkeit: freiberufliche Tätigkeit (umsatzsteuerpflichtig, EÜR).

    Meine Frage bezieht sich ausschließlich auf die freiberufliche Tätigkeit.

    Ich nutze denselben Privat-Pkw sowohl für die Fahrten zur Arbeitsstelle als Arbeitnehmer als auch für die geschäftlichen Fahrten meiner freiberuflichen Tätigkeit.

    Für die freiberuflichen Fahrten möchte ich nicht die Kilometerpauschale, sondern die tatsächlichen anteiligen Fahrzeugkosten (Vollkostenmethode) ansetzen. Den betrieblichen Nutzungsanteil sowie die anteiligen Kosten habe ich bereits selbst anhand der Jahresgesamtkosten und des betrieblichen Nutzungsanteils berechnet.

    Die Kosten wurden bereits getrennt ermittelt:

    • Kraftstoff, Reparaturen, Wartung usw. (mit 19 % Vorsteuer)
    • Kfz-Versicherung und Kfz-Steuer (ohne Vorsteuer)

    Diese bereits berechneten anteiligen Vollkosten sollen als Betriebsausgaben in der EÜR einkommensteuermindernd berücksichtigt werden. Gleichzeitig soll – soweit zulässig – die Vorsteuer aus den vorsteuerbelasteten Kosten berücksichtigt werden.

    Zusätzlich sind im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit Parkgebühren für geschäftliche Termine entstanden. Diese stehen nicht im Zusammenhang mit den anteiligen Fahrzeugvollkosten, sondern sind ausschließlich betrieblich veranlasst. Sie sollen daher zu 100 % als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Soweit die Parkbelege zum Vorsteuerabzug berechtigen, soll die enthaltene Vorsteuer ebenfalls zu 100 % berücksichtigt werden.

    In WISO finde ich unter:

    Selbständige → Betriebsausgaben → Fahrzeugkosten und andere Fahrtkosten

    die Punkte:

    • Steuern, Versicherungen, Maut
    • Sonstige tatsächliche Fahrzeugkosten (ohne AfA und Schuldzinsen)

    Diese Felder lassen sich jedoch nicht bearbeiten, sondern verweisen ausschließlich auf die „Übersicht über die Betriebsfahrzeuge“.

    Ein Betriebsfahrzeug möchte ich ausdrücklich nicht anlegen, da der Pkw Privatvermögen ist.

    Der Punkt „Geschäftsfahrten mit dem privaten Pkw“ führt nach meinem Verständnis lediglich zur Kilometerpauschale, nicht jedoch zur Erfassung der tatsächlichen anteiligen Fahrzeugkosten (Vollkostenmethode).

    Meine Fragen:

    1. An welcher Stelle in WISO Steuer 2026 können die bereits berechneten anteiligen tatsächlichen Fahrzeugkosten eines Privat-Pkw als Betriebsausgaben erfasst werden?
    2. Wie wird die Vorsteuer aus Kraftstoff- und Werkstattkosten bei einem Privat-Pkw berücksichtigt?
    3. Wo werden Parkgebühren, die ausschließlich im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit entstanden sind, korrekt erfasst und wie wird deren Vorsteuer berücksichtigt?
    4. Ist diese Konstellation (Privat-Pkw + Vollkostenmethode + Vorsteuer) in WISO Steuer 2026 überhaupt vorgesehen oder wird derzeit nur die Kilometerpauschale unterstützt?

    Ich habe bereits den betrieblichen Nutzungsanteil sowie die anteiligen Vollkosten selbst ermittelt. Es geht ausschließlich um die korrekte Eingabestelle in WISO Steuer 2026 – nicht um die steuerliche Berechnung der Kosten.

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

  • miwe4 28. Juli 2026 um 15:14

    Hat das Thema geschlossen.
  • Bitte keine derartigen Sammelfragen, damit die erweiterte Forumssuche auch künftig noch sinnvoll nutzbar bleibt. Auch ist dem Forum eine Steuerberatung nicht gestattet.

    Deine Fragen lassen eigentlich alle lösen, wenn Du die Eingabemasken zur vereinfachten EÜR einmal von vorne bis hinten zeilenweise durchgehst. Ein Blick in die Anlage EÜR kann dann bei der Zuordnung auch schon mal helfen. Wenn nach dieser Vorgehensweise dann wirklich noch eine Frage offen bleibt, dann bitte für jedes Problem einen eigenen Thraed eröffnen.

    Vorab solltest Du aber einmal prüfen, ob Dein hoffentlich geführtes Fahrtenbuch auch den notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen entspricht und welche Aufteilungsmethode nach den Nutzungsverhältnissen überhaupt in Betracht kommt. Ggf. ist auch notwendiges BV zu prüfen.