Wie tragen Pensionäre des Europäischen Patentamts, ohne Vorliegen einer Lohnsteuerbescheinigung, den für Anlage N bestimmten Anteil der Leistungen in WISO Steuer 2026 ein?

  • Pensionäre mit des Europäischen Patentamts, die eine Anwartschaft bei der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung auf das Versorgungssystem des EPA zu übertragen haben, müssen die Grundversorgung des Ruhegehalts in Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 EStG (Versorgungsbezüge) und sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG (Leibrente) aufteilen (BFH, 15.12.2021, X R 2/2).

    Diese Aufteilung habe ich vorgenommen. Die Eintragung der Leibrente in WISO Steuer ist problemlos. Unklar ist mir allerdings die Eintragung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in WISO Steuer ohne Vorliegen einer Lohnsteuerbescheinigung.

    Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich eine Lohnsteuerbescheinigung anlegen muss ohne tatsächlich eine zu haben, dort die Beträge gemäß meiner Aufteilung aus der Leistungsmitteilung des EPA eintragen und diese als Versorgungsbezüge kennzeichnen muss?

    Die KI von WISO Steuer widerspricht diesem Vorgehen und schlägt mir einen Klickpfad vor, den ich so nicht finde.

    Ich bin verunsichert. Kann das bitte jemand klarstellen?

  • Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich eine Lohnsteuerbescheinigung anlegen muss ohne tatsächlich eine zu haben, dort die Beträge gemäß meiner Aufteilung aus der Leistungsmitteilung des EPA eintragen und diese als Versorgungsbezüge kennzeichnen muss?

    Wenn Du damit die Zeile 18 der Anlage N 2025 meinst (Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug), würde ich das erst einmal bejahen. Dazu natürlich ggf. die zur Berechnung eines etwaigen Versorgungsfreibetrags notwendigen Angaben, welche Dir nur Deine Zahlstelle liefern kann. Da finde ich zu diesem Eintrag aber keine Möglichkeit. Sollte der Versorgungsfreibetrag also in Betracht kommen, würde ich eher eine dritte Maske zu den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit anlegen und dort die Zeilen 3 bis 8 sowie 29 bis 31 manuell befüllen und das FA in den ergänzenden Angaben zur Erklärung auf diesen Umstand aufmerksam machen. Die Nachweise zu Aufteilung etc. musst Du ja eh als PDF-Anlagen beifügen.

    Die KI von WISO Steuer widerspricht diesem Vorgehen und schlägt mir einen Klickpfad vor, den ich so nicht finde.

    Weitere Infos, insbesondere bereinigte Screenshots, sind immer hilfreich bei derartigen Fragen.