Zeitlich befristete private BU-Rente wegen Arbeitsunfähigkeit wo zu § 22 EStG eintragen?

  • Hallo zusammen,

    ich habe letztes Jahr Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bezogen. Die Leistungen sind zeitlich befristet auf 18 Monate. Es handelt sich also nicht um eine lebenslang gezahlte Rente. Auf dem Bescheid dazu von der Versicherung steht, dass sie als "Leibrente auf privater Rentenversicherung mit zeitlich befristeter Laufzeit" nach § 22a EStG versteuert wird. WISO hat die Mitteilung automatisch ins Programm übernommen unter den Reiter Renten. Wenn ich dort aber nochmal den SteuerGPT befrage, sagt er folgendes: Steht im Bescheid aber klar „Berufsunfähigkeitsrente“ bzw. eine BU-Leistung mit Hinweis auf § 22 EStG, dann erfasse die Zahlungen in WISO Steuer in einem Bereich für sonstige Einkünfte (z.B. Andere Einnahmen > Leistungen) und nicht hier bei Rentner.

    Im Bereich Andere Einnahmen - Leistungen kann ich sie aber nicht eintragen, weil dort nur was von Mining und Kryptowährung steht.

    Wo trage ich diese Auszahlung denn sonst ein?

    Vielen Dank für die Hilfe.

  • ... nach § 22a EStG versteuert wird

    Nein. Der § 22a EStG besagt nur, dass die Ren­ten­be­zugs­mit­tei­lun­gen an die zen­tra­le Stel­le zu übermitteln sind.

    Auf dem Bescheid dazu von der Versicherung steht, dass sie als "Leibrente auf privater Rentenversicherung mit zeitlich befristeter Laufzeit" ... versteuert wird.

    Daraus wird ein Schuh. Dann bist Du beim § 55 Absatz 2 EStDV (Einkommensteuer-Durchführungsverordnung) . Und das sollte Dein Programm dann auch aus der elektronischen Übermittlung übernommen haben.

    Wozu fragt man die KI, die nur dann richtig antwortet, wenn Du auch die richtige Fragestellung vorgibst?

  • miwe4 24. Juli 2026 um 18:36

    Hat den Titel des Themas von „AU-Leistungen nach §22 EStG wo eintragen?“ zu „Zeitlich befristete private BU-Rente wegen Arbeitsunfähigkeit wo zu § 22 EStG eintragen?“ geändert.