Steuerliche Berücksichtigung der Vorabpauschale bei Verkauf von Altfonds

  • Ich habe folgende Frage:

    Was passiert steuerlich beim Verkauf von Altfonds (vor dem 31.12.2017 gekauft)? Für diese Altfonds gilt ja ein Freibetrag von insg. 100.000 €.

    Ich habe solche in 2024 verkauft, dabei aber schon in einigen Vorjahren Vorabpauschale gezahlt bzw. diese versteuert. Bei der Abrechnung auf Bankebene wird der Gewinn (hoffentlich nach Abzug der Vorabpauschalen, das kann ich aus den Abrechnungen nicht erkennen) versteuert bzw. gegen einen etwaigen Verlustvortrag (der bei der Bank läuft) verrechnet. Bei der Einkommensteuererklärung wird die gezahlte Steuer (sofern der Freibetrag noch gilt) wieder erstattet bzw. ein Verlustvortrag (beim Finanzamt) gebildet.

    Was passiert aber mit den Vorabpauschalen? Das Finanzamt hat doch keine Info, in welcher Höhe diese ermittelt worden sind? Dann würde ich ja doch wieder für diesen Teil trotz Freibetrag Steuer bezahlen. Oder sehe ich da was falsch?

  • Was passiert steuerlich beim Verkauf von Altfonds (vor dem 31.12.2017 gekauft)?

    Altfonds = vor 2009 erworben

    Für diese Altfonds gilt ja ein Freibetrag von insg. 100.000 €.

    Bestandsschutz dann bis 31.12.2017 - Erträge ab 01.01.2028 einmaliger Freibetrag 100.000 €

    Was passiert aber mit den Vorabpauschalen? Das Finanzamt hat doch keine Info, in welcher Höhe diese ermittelt worden sind? Dann würde ich ja doch wieder für diesen Teil trotz Freibetrag Steuer bezahlen. Oder sehe ich da was falsch?

    Das Institut muss doch in der Steuerbescheinigung ausweisen, was auf Altfälle entfällt. Selber kann es keinen Freibetrag gewähren, da es ja nicht weiß, ob und ggf. in welchem Umfang bei anderen Instituten gleichartige Erträge erzielt wurden.