Verlustvortrag korrekt in WISO berücksichtigen

  • Hallo zusammen,

    ich habe bereits zu meinem Thema im Forum gesucht, aber leider noch keine konkrete und absolute Anwort dazu finden können.

    Meine Situation:

    • Steuererklärung 2020 wurde mit WISO erstellt und abgegeben, ca. 10k negatives Einkomen, da Masterstudium inkl. Auslandssemester.
    • Steuererklärung 2021 wurde ebenfalls mit WISO erstellt und abgegeben, ca. 3k negatives Einkommen da weiterhin Masterstudium.
    • Für keines der beiden Jahre liegt bisher ein Einkommensteuerbescheid oder ein Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags vor.
    • Aktuell erstelle ich die Steuererklärung 2022, hier Einkünfte, aber deutlich geringer als bisherigen Verluste.
    • In der Steuererklärung 2021 habe ich nirgendwo den Verlust aus 2020 manuell eingetragen oder übernommen, ebenso nicht in 2022.

    Daraus ergeben sich für mich folgende Fragen:

    1. Ist es grundsätzlich richtig, dass ich in den Steuererklärungen 2021 und 2022 die Verluste aus den Vorjahren nicht selbst übertragen oder eintragen muss und diese auch nirgends automatisch aufgeführt sind?
    2. Kann ich daher auch ohne Bescheide der vorherigen Jahre einfach alle Erklärungen bis 2025 machen und das Finanzamt übernimmt die Fortschreibung des Verlustvortrags vollständig automatisch, sobald die Steuererklärungen der Vorjahre bearbeitet wurden?

    Was mir noch aufgefallen ist:

    1. Obwohl für 2020 und 2021 noch keine Bescheide vorliegen und ich nichts dazu eintragen konnte, gab es für 2022 jetzt plötzlich eine kleinere Summe (ca. 1,3k) unter Verlustvortrag in der Übersichtsrechnung. Woher kommt diese und wie wurde sie berechnet, es schien aus einer Verrechnung mit "Alle anderen nicht aufgeführten Einkünfte" zu kommen.
    2. Sollte ich diesen automatisch eingetragenen Wert für die Abgabe der Steuererklärung 2022 unverändert lassen oder löschen, solange noch kein festgestellter Verlustvortrag des Finanzamts existiert?

    Mir geht es vor allem darum, die grundsätzliche Systematik zu verstehen: Wann werden Verlustvorträge ausschließlich durch das Finanzamt fortgeschrieben und in welchen Fällen muss der Steuerpflichtige selbst einen Wert in WISO wo eintragen?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    BananaDealer

  • ich habe bereits zu meinem Thema im Forum gesucht, aber leider noch keine konkrete und absolute Anwort dazu finden können.

    Das kann ich nun wirklich nicht glauben, denn es gibt in diesem Zusammenhang eigentlich nichts, was nicht schon einmal beantwortet wurde.

    Steuererklärung 2020 wurde mit WISO erstellt und abgegeben, ca. 10k negatives Einkomen, da Masterstudium inkl. Auslandssemester.
    Steuererklärung 2021 wurde ebenfalls mit WISO erstellt und abgegeben, ca. 3k negatives Einkommen da weiterhin Masterstudium.
    Für keines der beiden Jahre liegt bisher ein Einkommensteuerbescheid oder ein Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags vor.

    Und wann wurden die Anträge gestellt? Nach ein paar Wochen sollten da die entsprechenden Bescheide/Verwaltungsakte der Finanzverwaltung schon vorliegen.


    Wann werden Verlustvorträge ausschließlich durch das Finanzamt fortgeschrieben ...

    Immer.

    ... in welchen Fällen muss der Steuerpflichtige selbst einen Wert in WISO wo eintragen?

    Auch immer, sofern Du eine zutreffende Programmberechnung des Ergebnisses bzw. eine zutreffende Programmunterstützung erwartest.

  • Vielen Dank für deine Rückmedung.

    Die Bescheide stehen noch aus, es gab noch Rückfragen vom Finanzamt.

    Entschuldige bitte, wenn ich nicht das Richtige im Forum gefunden haben sollte. Manchmal ist es nicht ganz einfach, wenn man nicht genau weiß, wonach man eigentlich sucht.

    Nach wie vor habe ich nicht genau rauslesen können, ob ich für den Übertrag der Verluste jetzt etwas explizit im Steuerjahr angeben muss oder nicht (oder nur "für mich", aber nicht zwingend fürs Amt). Falls ja, ist mir nicht leider noch nicht klar, wo dies dann eingetragen werden müsste, beim Durchklicken gab es jetzt keinen für mich erkenntlichen Eintrag, wo ich bspw. die 10k Verlust aus 2020 bei 2021 hätte aufführen können. Muss ich dann jetzt auf die Bescheide daher in irgendeiner Form warten, bevor ich mit den Folgejahren weitermachen kann?

    Sollte es möglich sein, dies kurz mitzugeben, wäre ich überaus dankbar.

  • Ich habe nochmal etwas weiter gesucht und versucht, den Kontext weiter nachzuvollziehen. Ich würd gerne nur eine Bestätigung erfragen, damit ich das Gelesen nicht falsch einordne. Ich nutze WISO als Webanwendung:

    • Das FA stellt den Verlust automatisch mit der Einkommenssteuererklärung (negative Einkünfte) fest und überträgt diesen auch in die Folgejahre.
    • Ich kann meinen bisherigen Verlust aus dem Vorjahr unter "Verlustvortrag" und dann unter "Alle anderen nicht aufgeführten Einkünfte" eintragen, sobald die offizielle Verlustfestellung vom FA da ist. Auch wenn es Verluste sind, gelten diese als Einkuft an der Stelle.
    • Die Eintragung dort ist für das FA nicht notwendig, dieses errechnet automatisch den fortlaufenden Verlust aus den Jahren (ggf. Verrechnung mit Einkünften). Es lässt aber eine saubere Berechnung über WISO zu, trage ich dies nicht ein, sind die Zahlen nicht direkt belastbar. Real "verliere" ich aber nichts.
    • Ich kann so die Verluste mitnehmen und z. B. mit dem Steuerjahr des Jobeinstiegs nutzen, um mein zu versteuerndes Einkommen zu reduzieren, sofern noch Verluste "übrig" sind.

    Vielen Dank und LG.