Einkommensteuererklärung für Verstorbenen im Erbfall

  • Hallo zusammen,

    vielleicht kennt sich ja jemand damit aus und kann mir ein paar Infos geben.

    Zum Sachverhalt:
    Mein Vater ist im April 2025 gestorben und hat mir, meinen Geschwistern und meiner Mutter u.a. auch eine vermietete Wohnung und einige Wertpapiere hinterlassen. Meine Mutter ist im April 2026 ebenfalls gestorben, d.h. die Immobilie und die Wertpapiere sind jetzt komplett auf uns Geschwister übergegangen.
    Zugegeben, wir hatten die steuerlichen Pflichten im letzten Jahr deshalb nicht so auf dem Schirm. Und zu diesen Pflichten habe ich ein paar Fragen.

    Als Erbengemeinschaft müssen wir für das Steuerjahr 2025 eine (gesonderte und einheitliche) Feststellungserklärung abgeben.
    Ggf. müssten wir für meinen Vater (Rentner) für das Jahr 2025 zusätzlich noch eine Einkommensteuererklärung abgeben.

    1. Gilt dann der komplette Grundfreibetrag für ihn angesetzt werden oder muss man das anteilig auf die ersten vier Monate umrechnen?
    2. Wie sieht es aus, wenn meine Eltern gemeinsam veranlagt waren?
  • miwe4 17. Juli 2026 um 10:23

    Hat den Titel des Themas von „Einkommensteruerklärung für Verstorbenen im Erbfall“ zu „Einkommensteuererklärung für Verstorbenen im Erbfall“ geändert.
  • Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Dass sollte die beiden Fragen am Ende beantworten.

    Im Übrigen ist dem Forum eine Steuerberatung aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet. Ich schließe den Thread daher.

    Eine gute Steuersoftware sollte Eure Fragen aber auch lösen können.

  • miwe4 17. Juli 2026 um 10:25

    Hat das Thema geschlossen.