WISO Steuer 2026: energetische Maßnahme § 35c EStG

  • Hallo,

    ich habe eine "Bescheinigung energetischer Maßnahmen nach § 35c Einkommensteuergesetz" des ausführenden Fachunternehmens erhalten. Die Bescheinigung beruht auf dem Muster des BMF-Schreibens vom 23. Dezember 2024.

    Unter "IV. Förderfähige Aufwendungen (Kosten der energetischen Maßnahme)" wurde der folgender Unterpunkt angekreuzt:

    "Für selbst erworbene Materialien hat der Eigentümer nach von ihm vorgelegten Rechnungen Aufwendungen in Höhe von X Euro getragen. Die Verwendung dieser Materialien durch das Fachunternehmen wird hiermit bestätigt."

    Frage: Wo kann ich den Betrag für diese selbst erworbenen Materialien in WISO Steuer 2026 angeben?

    Unter "Energetische Maßnahmen" gibt es dazu keinen Punkt und "Energieberater" und "Außergewöhnliche Belastungen" passen dazu nicht und weitere Eingabefelder gibt es nicht.

    Vielen Dank vorab.

    Gruß Frank

  • Danke. Ich beziehe mich auf Absatz 64 aus den Einzelfragen:

    Absatz 64:
    "Erwirbt die steuerpflichtige Person das Material für die energetische Maßnahme separat, können die Aufwendungen dafür nur dann als förderfähige Aufwendungen berücksichtigt werden, wenn diese in der Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens gesondert ausgewiesen sind. Die Höhe der auszuweisenden Aufwendungen entspricht der vom Auftraggeber mitgeteilten Höhe der Aufwendungen und muss vom Fachunternehmen und der ausstellungsberechtigten Person nicht überprüft werden. Die auf Eigenleistungen (vgl. Rn. 49) der steuerpflichtigen Person entfallenden Materialkosten sind nicht förderfähig."

    Meine Frage: Wo kann ich den Betrag für die separat erworbene Materialien nach Absatz 64 in WISO Steuer 2026 eingeben? Ich finde dafür kein Eingabefeld!

    Anbei der Auszug aus der Bescheinigung.

  • Meine Frage: Wo kann ich den Betrag für die separat erworbene Materialien nach Absatz 64 in WISO Steuer 2026 eingeben? Ich finde dafür kein Eingabefeld!

    So, wie sie verwendet wurden. ?(

  • Tut mir leid, wenn ich mich bisher unklar/unverständlich ausgedrückt habe. Ich versuche es erneut:

    Ich habe eine "Bescheinigung energetischer Maßnahmen nach § 35c Einkommensteuergesetz" des ausführenden Fachunternehmens erhalten. Die Bescheinigung beruht auf dem Muster des BMF-Schreibens vom 23. Dezember 2024.

    Die darin angegebene Maßnahmen:
    1.1 Wärmedämmung von Wänden
    4.1 Erneuerung der Fenster oder Außentüren
    4a Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes

    wurden in WISO Steuer 2026 in die jeweiligen Felder im Menü "Förderung von Woheigentum/Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen/Eigene Aufwendungen für energetische Maßnahmen" eingetragen (siehe Screenshots in meinem ersten Post).

    Am Ende der Bescheinigung unter "IV. Förderfähige Aufwendungen (Kosten der energetischen Maßnahme)" wurde der folgender Unterpunkt vom Fachunternehmen angekreuzt und ein Betrag (aufgrund meiner Kosten/Rechnungen) eingetragen (siehe Screenshot aus meinem 2.Post):
    "Für selbst erworbene Materialien hat der Eigentümer nach von ihm vorgelegten Rechnungen Aufwendungen in Höhe von X Euro getragen. Die Verwendung dieser Materialien durch das Fachunternehmen wird hiermit bestätigt."

    Dieser Wert ist NICHT in den Rechnungen der vorherigen Maßnahmen 1.1, 4.1, 4a enthalten! Um diesen Betrag geht es mir konkret.

    Meine Annahme: Dieser Betrag müsste separat in WISO eintragen werden können, um diese Kosten geltend machen zu können (in einem eigenen dafür vorgesehenen Feld).

    Fragen:
    Wenn meine Annahme korrekt ist, möchte ich wissen, wo ich den Betrag für diese selbst erworbenen Materialien in WISO Steuer 2026 angeben kann (ich mutmaße, dass dafür ein Eingabefeld fehlt)?
    -> Wenn meine Annahme für die Eingabe in eine separates Feld falsch ist, wüsste ich gerne, wo/ob ich diesen Betrrag dann überhaupt geltend machen kann?
    Der Betrag kann nicht Teil der Rechnungen des Fachunternehmens sein, da ich dieses Material erworben und dem Fachunternehmen für die Maßnahme zur Verfügung gestellt habe.
    -> Oder müsste ich meine Rechnungen aufsplitten und den jeweiliegen Maßnahmen (1.1, 4.1, 4a) zuordnen und hinzuaddieren?