Die Werte der Wärmemengenzähler werde nicht in der HK-Abrechnung berücksichtigt

  • Hallo Forum,

    ich habe in einem Haus drei Wohnungen abzurechnen, die Wohnungen besitzen Wärmemengenzähler für die Abrechnung der Heizkosten. In 2024 hat das alles noch geklappt, in 2025 habe ich auf eine Wärmepumpe umgestellt. Nun wollte ich 2025 abrechnen, habe alle Zählerwerte zum 31.12.25 eingegeben, aber in der Abrechnung werden diese nicht berücksichtigt. Somit wird zwar die Aufteilung von 30% an Hand der Mietfläche berücksichtigt, aber nicht der 70% Anteil auf Basis der Werte der Wärmezähler.

    Kann mir jemand sagen, was ich wie und wo nachschauen und anpassen muss, damit das wieder sauber funktioniert?

    Vorab DANKE!!!!

  • in 2025 habe ich auf eine Wärmepumpe umgestellt.

    Ich gehe davon aus, dass das schon ein Knackpunkt sein kann. Wenn man unterjährig eine Heizungsart ändert, vermutlich wie bei dir von Gas auf Wärmepumpe, dann musst du zwei unabhängige Heizkostenabrechnungen machen.

    Beispiel Gasheizung vom 1.1.-31.5.25, dann ab dem 1.6.25 eine Wärmepumpe. Dann rate ich dir, folgende Vorgehensweise:

    1. Zuerst die Nebenkosten für das ganze Jahr abrechnen

    2. Dann den Zeitraum der alten Heizung (ohne Nebenkosten) abrechnen. Wenn das alles korrekt ist, mach dir eine Sicherungsdatei und bezeichne diese entsprechen. Wenn alles ok:

    3. die alte Heizung löschen, denn man kann nicvht mit zwei Anlagen abrechnen.

    4. die neue Heizung WP anlegen und dann den restlichen Zeitraum damit abrechnen. Dabei unbedingt an den Verbrauch WP-Strom in kWh denken, denn der kann niedriger als die Summe der Wärmemengenzähler sein.

    Viel Erfolg!

  • Hallo, da war ich etwas unpräzise. Ich habe das Jahr 2024 bereits gesplittet abgerechnet und genauso wie du es oben beschrieben hast. Dazu hatte ich seinerzeit den Buhl Support angerufen und die hatten exakt dieses Vorgehen beschrieben. 2025 ist das erste Jahr, in dem ich die WP komplett im Einsatz habe und abrechnen möchte.

  • Ok, dann ist für das Jahr 2025 die ganze Zeit die WP bereits "installiert, in Betrieb".


    Bei einer WP werden in der Regel keine CO2 anfallen, daher brauchst du keine Seite 3 ausdrucken, denn wenn du keine Emission usw. eingibst, dann brauchst du auch keine diesbezügliche Berechnung machen.

    Wenn du abgerechnet hast, wie sieht die Kostenverteilung auf der letzten Seite bei Heizkostenabrechnung aus, sind dort die Daten übernommen? Da der WP Strom ja weniger kWh enthält als vermutlich die Summe der WMZ, hast du die Summe WP-Strom z.B. mit dem Faktor 4 multipliziert und unter 4500 eingebucht? Hast du evtl. eine WP die das auch selbst berechnet?

    Schau doch noch einmal nach.

  • Hallo, auf der Abrechnung aus 2024 ist das soweit okay. Ich kann über die WP exakt den verbrauchten Strom und die erzeugte Wärmeenergie auslesen, diese habe ich auch unter den "Angaben zur Heizkostenabrechnung" eingetragen. Frage: Muss das auf die 4500 laufen, oder kann ich da auch die 4502 verwenden? Eventuell liegt da das Problem?