Ergebnis aus gesonderter und einheitlicher Feststellung in Einkommensteuererklärung eintragen

  • Hallo Zusammen,

    Ich habe mit einer anderen Person eine Wohnung, die ich vermiete. Also brauche ich eine gesonderte Feststellung.

    Diese habe ich erstellt. In meiner Steuererklärung möchte ich nun meine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung angeben. Da werden aber genau die Daten abgefragt, die in der gesonderten Feststellung sind. Muss ich den ganzen Kram da nochmal eintragen oder kann ich irgendwie auf die gesonderte Feststellung verweisen und trage da (ausser meiner Steuervorauszahlung) gar nicht sein oder kann ich den Datensatz aus der gesonderten Feststellung direkt in die Einkommensteuererklärung übertragen, damit ich zumindest die gleichen Zahlen in beiden Erklärungen habe?

    Ich hoffe, dass mir jemand da helfen kann.


    Vielen Dank


    Hermann

  • Du solltest auch einmal die erweiterte Forumssuche nutzen, z.B. mit dem Begriff Beteiligung. Das auf Dich entfallende Ergebnis bzw. der auf Dich entfallende Anteil aus der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte ist unter Beteiligung bei der entsprechenden Einkunftsart einzutragen.

  • miwe4 4. Juli 2026 um 18:10

    Hat den Titel des Themas von „Datenübernahme aus Gesonderter Feststellung in Einkommenssteuererklärung“ zu „Ergebnis aus gesonderter und einheitlicher Feststellung in Einkommensteuererklärung eintragen“ geändert.