Internetkosten für die Arbeit bei Ehepartnern

  • Hallo zusammen,

    ich bin mit meiner Ehefrau zusammenveranlagt. Wir arbeiten beide mindestens 40% im Homeoffice und teilen uns eine Internetleitung (einen Vertrag).
    Wir zahlen es vom Gemeinschaftskonto. Monatlicher Betrag ist 40€ für das Internet. WISO trägt mir bei beiden Personen 8€ ein (20% maximale Pauschale von 40€).
    Es sollten allerdings nur 4€ pro Person korrekt sein, oder? Ich habe das Programm durchsucht und keine Möglichkeit gefunden, die Anteile zu ändern. SteuerGPT meint tatsächlich, dass alles passt. Ist der korrekte Weg, dass nur ich die Internetkosten in der Steuer angebe und bei meiner Frau trage ich "nein" bei beruflicher Internetnutzung ein? Dann wäre es insgesamt korrekt.

  • Es sollten allerdings nur 4€ pro Person korrekt sein, oder?

    Wie kommst Du darauf? Es sind pauschale Ansätze, was das Programm selber doch auch genau so erläutert.

  • Der Internetanschluss kostet 40€ im Monat und mit dem pauschalen Ansatz (20% laut WISO) können 8€ pro Monat abgesetzt werden (20% von 40€). Wenn zwei Personen den gleichen Internetanschluss nutzen, dann können ja nicht beide diese 8€ angeben? WISO trägt aber aktuell bei meiner Frau und bei mir jeweils diese 8€ (20% von 40€) ein. Ich hätte vermutet, dass jede nur den Teil vom Anschluss ansetzen kann, den er auch anteilig bezahlt (in meinem Fall trägt jeder die Hälfte).

  • Die 8€ im Monat werden von WISO automatisch ermittelt und bei "Ansatz berufliche Tätigkeit" bei "Internet und Telefon" angezeigt (jeweils bei beiden).

    Wenn ich SteuerGPT nochmal gezielt frage:
    "Wichtig ist, dass ihr die Kosten nicht doppelt ansetzt: Die Gesamtkosten von 40 € pro Monat dürfen insgesamt nur einmal vollständig angesetzt werden und werden dann über die prozentualen Nutzungsanteile auf euch beide und auf eure jeweiligen Tätigkeiten verteilt"

    Gesetzlich kann ich nicht sagen, wo es stehen sollte. Es fühlt sich nur an, als würde ich die gleichen Kosten doppelt ansetzen.

  • Es ist ein Internetanschluss, den wir uns teilen und jeweils zur Hälfte zahlen.
    Ich habe die Kosten vom Anschluss mit dem allgemeinen Rechnungsbetrag von 40€ im Monat gepflegt.

    Ich hätte vermutet, dass dann steuerlich jeder nur seine Hälfte heranziehen darf. (Also pro Person 20€, welche dann mit der Pauschale von 20% angesetzt wird). Aber anscheinend passt es glücklicherweise so, dass jeder Ehepartner jeweils den ganzen Rechnungsbetrag heranziehen darf für die Pauschale.