Hallo miteinander,
ich bin neu hier und plage mich mit folgender Frage herum:
Im Programm "Steuer 2024" konnten bei den Sonderausgaben Beiträge an Religionsgemeinschaften, die keine Kirchensteuer erheben, aber mindestens in einem Bundesland als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt sind, so angegeben werden, dass sie steuerlich wie Kirchensteuer behandelt wurden. Diese Möglichkeit fehlt in "Steuer 2025". Warum?
Danke im Voraus für die Befassung mit meiner Frage!
Wolfgang M.