Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Feststellungserklärung 2025 bei einer Eigentümergemeinschaft (GbR) aus zwei Personen (A und B).
Sachverhalt: A und B haben gemeinsam eine Immobilie zur Vermietung erworben. Die Eigentumsverhältnisse (und damit der allgemeine Gewinnverteilungsschlüssel) liegen bei 90/10.
Die Problematik: Das für den Immobilienkauf aufgenommene Darlehen läuft ausschließlich auf Person A. Dementsprechend trägt auch nur Person A die anfallenden Schuldzinsen.
Meine Frage: Wie ist dies in der Feststellungserklärung korrekt abzubilden? Ist es möglich, die Schuldzinsen im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung abweichend vom allgemeinen Verteilungsschlüssel (90/10) zuzurechnen (also 100 % zu A und 0 % zu B)?
Über eine kurze Einschätzung oder Tipps zum korrekten Ausfüllen wäre ich sehr dankbar!
Vielen Dank im Voraus!