Hallo,
der Pflege-Pauschbetrag wird ja auf alle pflegenden Personen aufgeteilt.
Wie verhält es sich dann, wenn eine der pflegenden Personen im Laufe des Jahres verstorben ist?
Muss dann der Pflege-Pauschbetrag anteilig berechnet werden oder kann die übrige gebliebene pflegende Person den gesamten Pausch-Betrag dieses Jahres für sich geltend machen?
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