Ich benötige bitte eure Hilfe mit einer etwas verzwickten Konstellation. Ich habe eine Abrechnung für 2023 erstellt und dabei irrtümlich bzw. weil ich mir nicht anders zu helfen wusste, Abgrenzungsposten für die Brennstoffkosten am Jahresende angelegt. Die Brennstoffmengen wurden korrekt auf die Abrechnungsperiode abgegrenzt und entsprechen damit der HeizkostenV. Allerdings habe ich auch den Betrag abgegrenzt, damit die gezahlten Vorschüsse, welche ebenfalls aufs Brennstoffkonto 4500 bzw. 4501 gebucht wurde (Hybridheizung) nicht zur Anpassung der Vorschüsse und einer Erstattung führen, weil die Rechnung im Folgejahr erwartet wurde (Verwaltung gerade erst übernommen von einer nicht rechtsgültigen Eigenverwaltung und -abrechnung zuvor).
Ich muss nun die Abrechnung neu erstellen, weil der Beschluss (meines Wissens) durch Verletzung des Abflussprinzips nach neuerer Rechtsprechung von vornherein nichtig ist (nicht nur anfechtbar). Außerdem muss ich den Schiefstand auf den Brennstoffkonten korrigieren. Dabei würde es zu Erstattungen und Vorschussanpassungen kommen. Ich möchte daher die Vorauszahlungen des Jahres 2023 so verbuchen, dass diese nicht erstattet, sondern in der Heizkostenabrechnung ausgewiesen werden (bisher Konto 8840).
Ich wäre euch dankbar, wenn ihr in euren Antworten dazu schreiben könntet, ob ihr selbst WEG Verwaltung macht oder euch damit auskennt, weil es ja doch einige Abweichungen zur Mieterverwaltung gibt. Danke schon im Voraus!