Hallo,
§ 16 Abs. 6 UStG schreibt vor, dass grundsätzlich immer der monatliche Umsatzsteuer-Umrechnungskurs zu verwenden ist, der auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen veröffentlicht wird. Der Tageskurs darf, soweit ich es verstehe, nur mit Genehmigung des Finanzamts verwendet werden.
Aber wenn wir die Umsatzsteuer außen vor lassen, zum Beispiel bei einem Freiberufler, der Dienstleistungen außerhalb der EU in USD erbringt, ohne Umsatzsteuer: Darf man dann trotzdem den täglichen EZB-Wechselkurs verwenden, um Einnahmen in USD in Euro umzurechnen?
Gibt es dafür eine konkrete gesetzliche Regelung oder einen Gesetzesauszug, der das regelt?