Kapitalerträge mit NV Bescheinigung und Günstigerprüfung

  • Kapitalerträge aus deutscher Bank mit NV-Bescheinigung, keine einbehaltene KapESt, Kapitalerträge aus ETF-Sitzverlegung. Erfassung gemäß WISO-Hinweis unter "Übrige Kapitalerträge". WISO berechnet 0 € Steuer. In der Anlage KAP erscheinen die Erträge unter Zeile 28, im Steuerbescheid der Bank steht Zeile 7. Finanzamt besteuert mit § 32d EStG und fordert 2.606 €, obwohl die Gesamteinkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen. Günstigerprüfung wurde beantragt, im Formular KAP ist aber der Haken nur bei Günstigerprüfung für einen Teil der Erträge gesetzt. Ist die WISO-Berechnung korrekt oder liegt ein Programmfehler vor? Wie mache ich das richtig?

  • Die erteilte NV-Bescheinigung ist doch für die ESt-Erklärung irrelevant. Es sind in der Erklärung dann sämtliche Kapitalerträge zu erfassen. Sowohl die mit ZASt als auch die ohne ZASt. Die entsprechenden Zeilen der Anlage KAP sollten sich aus den Steuerbescheinigungen ergeben.

  • Finanzamt besteuert mit § 32d EStG und fordert 2.606 €, obwohl die Gesamteinkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen.

    Den § 32d EStG hast Du Dir aber mal durchgelesen, oder?

  • Kapitalerträge aus ETF-Sitzverlegung. Erfassung gemäß WISO-Hinweis unter "Übrige Kapitalerträge".

    Was damit genau gemeint ist, muss man zunächst mal verstehen ?

    Gebe zum das ist kryptisch. Ein ETF im Depot hat seinen Sitz nach Irland verlegt. Das gilt offenbar wie ein Verkauf/Kauf und die angelaufenen Erträge werden auf einen Schlag steuerlich relevant.

  • Dass sog. Domizilwechsel unter Umständen zur Versteuerung der angesammelten Kursgewinne führen, habe ich schon mal gelesen. Aber warum sollten die Gewinne (vor der Günstigerprüfung) der tariflichen Einkommensteuer unterliegen und in Zeile 28 der Anlage KAP erklärt werden ? Was hat denn die depotführende Bank bescheinigt ?