Einspruchsverlinkung in der Bescheidprüfung für nichtbeachtete Steuervorauszahlungen

  • Das Finanzamt hat unsere Steuervorauszahlungen nicht angerechnet. Evtl. weil sie auf die Steuernummer für die gemeinsame Veranlagung eingezahlt wurden. Wiso hatte uns jedoch die getrennte Veranlagung mit den separaten Steuernummern empfohlen. Nun gibt es in der Bescheidprüfung jedoch keine Verlinkung auf den Einspruchsmusterbrief? Wie soll man hier nun verfahren?

  • Dann hast Du sicherlich den Fehler gemacht und hast die bisherige Steuernummer der Ehegatten gelöscht. Insoweit finde ich den Hinweis des Programms auch sehr missverständlich und sogar gefährlich (siehe Dein Fall). Bei nahezu automatischer Bearbeitung, weiß so erst einmal niemand, dass Ihr bereits in Vorjahren veranlagt wurdet und dass sogar Vorauszahlungen festgesetzt worden sind. Das FA hätte also vorher informiert werden müssen und dann hätten die Vorauszahlungen der Steuernummer desjenigen zugeordnet werden müssen, von dem diese entrichtet wurden. Das ist so nicht passiert und Du siehst das Ergebnis.

    Und es wird, entgegen dem Wortlaut der Software, dem Ehemann nicht immer eine neue Steuernummer zugeteilt. In dem Fall wären die geleisteten Vorauszahlungen zutreffend im Konto verbucht gewesen und angerechnet worden. Hättest Du die alte Steuernummer also nicht gelöscht, was ich jetzt einmal unterstelle, wäre das so vermutlich nicht passiert.

    Die Anrechnung der Vorauszahlungen ist Teil der Steuerabrechnung. Ich kenne es so, dass die Steuerabrechnung innerhalb der Verjährungszeiten jederzeit änderbar ist. Was auch erklärenb würde, warum es dazu keinen Musterbrief geben würde. Gleichwohl schreibt alles und jeder, man solle Einspruch einlegen. Ich würde, bei ganz frischem Bescheid, ganz ehrlich erst einmal zum Telefon greifen und das klären.

  • Ich habe keine Steuernummer gelöscht, die gemeinsame ist noch aktiv. Wir hatten bereits seit 10 Jahren schon jeder eigene Steuernummern. Alle 3 sind in der Maske eingegeben worden.

    Wiso weist auch auf die Differenz hin, aber es ist keine Verlinkung dahinter.

  • Wir hatten bereits seit 10 Jahren schon jeder eigene Steuernummern. Alle 3 sind in der Maske eingegeben worden.

    Und unter welcher sind die ESt-VZ festgesetzt und gezahlt worden?

    Wenn Ihr immer die Einzelveranlagung von Ehegatten gewählt habt, ist doch die Ehegatten-Steuernummer eigentlich nicht mehr aktiv. ESt-VZ würden ggf. bei dem entsprechenden Ehepartner fesetgetzt. Ansonsten müsste ja bei Euch das Ist jedes Jahr manuell umgebucht werden. Und das vorab vor der Veranlagung! Das geht zwangsläufig irgendwann ins Auge.

  • Wie ich gerade bei der Prüfung der an das Finanzamt weitergeleiteten Daten gesehen habe, hat das System zwar die Steuervorauszahlungen eingerechnet, aber nicht an das Finanzamt übermittelt. Meines Erachtens eine Lücke im Programm.

    Es kann ja nicht einerseits die Zahlungen einberechnen, dann die getrennte Veranlagung empfehlen und nicht alle Daten übermitteln. Und bei der Prüfung des Bescheides die Nichtanrechnung der nicht übermittelten Daten als Differenz ausweisen.

  • Und unter welcher sind die ESt-VZ festgesetzt und gezahlt worden?

    unter der gemeinsamen, die wir bis auf das eine Mal vor 10 Jahren immer benutzt haben

    Aber dieses Mal hat das Programm die getrennte Veranlagung empfohlen, dann macht man das ja logischerweise auch so, dafür vertraut man dem Programm ja.

  • Wie ich gerade bei der Prüfung der an das Finanzamt weitergeleiteten Daten gesehen habe, hat das System zwar die Steuervorauszahlungen eingerechnet, aber nicht an das Finanzamt übermittelt. Meines Erachtens eine Lücke im Programm.

    Das Programm kennt doch nicht Deine tatsächlich gezahlten Vorauszahlungen und deren Eingangsdaten beim FA. Die auf das Steuerkonto gezahlten und verbuchten Vorauszahlungen werden im Zeitpunkt der Bearbeitung der Erklärung automatisch nach dem Ist beigestellt.

    Wie oben gesagt ist das ja eben gerade Teil der Steuerabrechnung.

  • Und unter welcher sind die ESt-VZ festgesetzt und gezahlt worden?

    unter der gemeinsamen, die wir bis auf das eine Mal vor 10 Jahren immer benutzt haben

    Aber dieses Mal hat das Programm die getrennte Veranlagung empfohlen, dann macht man das ja logischerweise auch so, dafür vertraut man dem Programm ja.

    Dann sollte man das FA aber in einem Begleitschreiben entsprechend in Kenntnis setzen, damit sichergestellt ist, dass die auf dem Gemeinschaftskonto geleisteten Vorauszahlungen vor Bearbeitung der Einzelveranlagungen auf dem Einzelkonto auch richtig und vollständig umgebucht sind. Ansonsten ist das wie Lottospielen.

  • Das Programm kennt doch nicht Deine tatsächlich gezahlten Vorauszahlungen und deren Eingangsdaten beim FA. Die auf das Steuerkonto gezahlten und verbuchten Vorauszahlungen werden im Zeitpunkt der Bearbeitung der Erklärung automatisch nach dem Ist beigestellt.

    Aber es fragt diese Daten doch ab und stellt die Eingabemaske bereit am Ende der Eingabemasken. Dann hätte zumindest keine Empfehlung zur getrennten Veranlagung erfolgen dürfen. Da wären wir ganz normal zusammenveranlagt worden und alles wäre ok.

  • Aber es fragt diese Daten doch ab und stellt die Eingabemaske bereit am Ende der Eingabemasken. Dann hätte zumindest keine Empfehlung zur getrennten Veranlagung erfolgen dürfen.

    Das hat doch nichts mit der Steuerabrechnung zu tun.

    Die günstigste Veranlagungsart bei der Steuerfestsetzung bezieht sich einzig und alleine auf die festgesetzte ESt! Die ist doch maßgeblich und entscheidend.

  • Aber es fragt diese Daten doch ab und stellt die Eingabemaske bereit am Ende der Eingabemasken.

    Um korrekt berechnen zu können, wieviel noch zu zahlen ist oder erstattet wird.

    Dann hätte zumindest keine Empfehlung zur getrennten Veranlagung erfolgen dürfen.

    Die Veranlagungsart bestimmt doch nur, was günstiger für Euch ist (unabhängig von irgendwelche Vorauszahlungen). D.h., die Prüfung bringt dasselbe Ergebnis.