Ein einfaches Beispiel:
Ein Kleinunternehmer zahlt Gebühren an Etsy.com, auf die das Reverse-Charge-Verfahren angewendet wird. Das bedeutet, dass der Kleinunternehmer die Umsatzsteuer darauf in Deutschland zahlen muss.
Bedeutet das aber automatisch, dass er Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben muss? Oder reicht es, diese Beträge nur in der Umsatzsteuererklärung anzugeben?