Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in EÜR

  • Ich habe eine Frage zur Währungsumrechnung und möchte sie anhand eines hypothetischen Beispiels erklären:

    1. Am 04.05. habe ich 1.000 USD auf meinem Geschäftskonto erhalten. Diese Einnahme habe ich nach dem Zuflussprinzip mit dem EZB-Wechselkurs von 1,1700 als 854,70 € erfasst.
    2. Am 15.05. habe ich erneut 1.000 USD erhalten. Diese Einnahme habe ich mit dem EZB-Wechselkurs von 1,1628 als 859,99 € erfasst.
    3. Am 20.05. überweise ich nun den gesamten Betrag von 2.000 USD auf mein EUR-Geschäftskonto. Wegen eines ungünstigen Wechselkurses erhalte ich aber nur 1.650 € statt 1.714,46 €.

    Wichtig: Ich verwende die EÜR, nicht die Bilanzierung (Ich gehe davon aus, dass in meinem Fall alle Buchhaltungskonten in Euro geführt werden.)

    Kann ich die Differenz von 64,46 € irgendwie als Wechselkursverlust / Währungsverlust erfassen? Wie sollte man das korrekt behandeln?

  • warum am 20.05. wenn doch schon am 4.05. u. 15.05. die Beträge auf Deinem GK (sicher in €uro) gutgeschrieben wurden.

    Sicher nicht, denn er hat offensichtlich mehrere Geschäftskonten:

    ... USD auf meinem Geschäftskonto erhalten.
    ... überweise ich nun den gesamten Betrag ... auf mein EUR-Geschäftskonto.

    Und man muss sicherlich nicht jeden Tag Geld von einem Geschäftskonto auf ein anderes Geschäftskonto umschichten. Das ist ja auch abhängig von etwaigen künftigen Geschäftsvorfällen.

  • Kann ich die Differenz von 64,46 € irgendwie als Wechselkursverlust / Währungsverlust erfassen?

    Hört sich für mich nachvollziehbar an.

    miwe4

    Danke, und könnten Sie bitte sagen, wie das konkret aussehen würde?

    1. Am 04.05. buche ich +845,70 € auf mein 12xx BankUSD-Konto.
    2. Am 15.05. buche ich +859,99 € auf mein 12xx BankUSD-Konto.
    3. Am 20.05. überweise ich 1.650 € vom 12xx BankUSD-Konto auf mein 12xx BankEUR-Konto.

    Gleichzeitig überweise ich 64,46 € auf Aufwendungen aus der Währungsumrechnung — sorry, die Kontonummer kenne ich gerade nicht auswendig.

    Ist das so korrekt?

    Ich glaube, ich kann keine gewichtete Währungsberechnung machen, weil in EÜR einfach nur der Euro-Betrag im Konto steht. Deshalb müsste ich es vermutlich wie bei FIFO abziehen — also zuerst die Beträge, die zuerst eingegangen sind.

    Ist das eine gängige Praxis und eine nachvollziehbare Erklärung für das Finanzamt?

    Und natürlich würde ich auch einen Ertrag buchen, falls der Wechselkurs höher ist als der ursprünglich angesetzte Kurs.

  • Also kann die FiFo-Methode für Fremdwährungen verwendet werden oder nicht? Ich weiß, dass sie bei Aktien verwendet wird: Beim Verkauf wird angenommen, dass die zuerst gekauften Aktien zuerst verkauft werden.

  • Also kann die FiFo-Methode für Fremdwährungen verwendet werden oder nicht?

    Würde ich so sehen. Ansonsten wäre ja "Wünsch Dir was" hinsichtlich Kursspekulationen.

  • Gianluca Ich glaube, nicht ganz.

    2150 – Aufwendungen aus der Währungsumrechnung

    ist eher für die Bilanzierung, wenn Fremdwährungsbeträge am Ende der jeweiligen Periode neu bewertet werden (§ 256a HGB).

    Ich habe aber noch ein anderes Konto gefunden:

    2151 – Aufwendungen aus der Währungsumrechnung (nicht § 256a HGB)

    Das scheint besser zu passen.

    Ich habe weiterhin Schwierigkeiten herauszufinden, in welches Feld im Abschnitt „4 – 2. Betriebsausgaben“ der Anlage EÜR das eingetragen werden soll.