§ 35a EStG - Zuschuss für Luftwärmepumpe berücksichtigen

  • § 35a Absatz 3 Satz 2 EStG

    Zitat

    (3) 1Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 1 200 Euro. 2Dies gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.

  • miwe4 31. Mai 2026 um 18:20

    Hat den Titel des Themas von „Zuschuss für Luftwärmepumpe berücksichtigen“ zu „§ 35a EStG - Zuschuss für Luftwärmepumpe berücksichtigen“ geändert.