Bei Eintragungen unter "Nicht umlagefähige Kosten" erhöht sich die Rückzahlung vom Finanzamt, was aus meiner Sicht auch plausibel ist, da die Kosten ja vom Vermieter bezahlt werden.
Wenn ich unter "Umlagefähige Kosten" Beträge eintrage, erhöht sich auch die Rückzahlung vom Finanzamt.
Aus meiner Sicht kann dies nicht sein, da diese Kosten ja vom Mieter bezahlt werden.
Was wird hier falsch eingetragen?
Auf einen längeren Schriftverkehr mit dem Hessisches Competence Center für Neue Verwaltungssteuer (alt Finanzamt) möchte ich mich nicht einlassen.