Anlage KAP - Festgeldzinsen eintragen und Günstigerprüfung – Verständnisproblem

  • Hi ich habe mir extra für die Steuererklärung die Software geholt aber ich verstehe es nicht:


    Mein Problem:


    Software: Wiso Steuer 2026 für das Jahr 2025


    Was:

    Ich habe 3000€ Festgeld Zinsen von einer ausländischen Bank ohne Versteuerung bekommen. Diese muss ich jetzt versteuern und dazu noch Kirchensteuern abziehen lassen.


    Das sollte Anlage Kap : Zeile 19 sein wen ich es richtig verstehe.


    Aber…………. ich will noch eine Günstigerprüfung (oder wie es in Wiso heißt; Kapitalerträge vollständig angeben) machen, da ich meinen Sparer-Pauschalbetrag nicht voll ausgenutzt habe.


    Wenn ich den Reiter aber anklicke will er immer was von wegen Steuerbescheinigung Zeile 7-17 und 34 Anlage Kap.


    Das verstehe ich nicht.


    Er soll mir einfach nur die anfallenden Steuern mit den ausstehendem Sparerfreibetrag gegenrechnen.


    Wo muss ich da ein Haken setzen?


    Bitte genau oder mit Bild. Ich komm mit der Software nicht klar.


    Danke Christine


  • Ich verstehe nicht?.

    Was muss ich dann anklicken?

    Bei KAP Zeile 19 sind die ausländischen Erträge = 3000€ eingetragen. Was muss ich einstellen das die Software (bzw. das Finanzamt später) jetzt eine Gegenrechung der anfallenden einzuziehenden Steuern mit meinem noch offenen Freibetrag macht?

  • Was muss ich einstellen das die Software (bzw. das Finanzamt später) jetzt eine Gegenrechung der anfallenden einzuziehenden Steuern mit meinem noch offenen Freibetrag macht?

    Du musst nichts einstellen, sondern nur anklicken:

    Günstigerprüfung (oder wie es in Wiso heißt; Kapitalerträge vollständig angeben)

    Vollständig heisst:
    Alle Zinserträge, also mit und ohne ZASt und natürlich auch alle bisher laut Steuerbescheinigungen berücksichtigten Sparerfreibeträge.

  • Was muss ich dann anklicken?

    Wenn du nur die Berücksichtigung des noch nicht ausgeschöpften Sparer-Pauschbetrags erreichen willst, musst du deine inländischen Kapitalerträge nicht erklären. Die 285,00 € hast du doch bereits erfasst, die werden dann in die Zeile 17 der Anlage KAP ausgegeben. Die Günstigerprüfung ist etwas anderes. Wenn die geprüft werden soll, müssen sämtliche Kapitalerträge erfasst werden.

  • Lass doch die ewige Diskussion um Henne und Ei. Hier sind oft oder meistens steuerliche Laien unterwegs und für die ist und bleibt die Angabe aller Kapitalerträge und in Anspruch genommener Freibeträge mit etwaiger Günstigerprüfung die beste Lösung. Eben genau so, wie es die Software auch rät. Insbesondere aber auch, weil man hier im Forum eben fast nie wirklich alle womöglich relevanten Infos bekommt. Es ist und bleibt der sinnvollste Weg.

  • Also der bisher erfasste Sparerfreiberag wurde vom Abruf via Finanzamt mit eingearbeitet, also die 285€. Das bezieht sich aufs Girokonto wo ich den Freibetrag eingegeben habe.

    Meine anderen Anlagen haben keinen Freibetrag sind in Deutschland da wird direkt abgerechnet. Daher muss ich die eigentlich nicht nochmal mit einpflegen.

    Durch die Zinsen aus dem Festgeldvertrag müsste sich der restliche Freibetrag komplett gegenrechnen lassen. Wenn ich es richtig errechne sollte Sollte hier aber ein anderer Wert stehen oder?

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    Vor Eingabe der 3000€ Zinsen aus dem Ausland habe ich mit komplett fertiger Steuererklärung:

    Erstattung: 182,60€

    Nach Eingabe der ausländischen 3000€ Festgeldzinsen: Nachzahlung: 456,31€


    Wenn ich jetzt von den 3000€ den verbliebenen Sparerfreibetrag (285€) gegenrechne beiben 2715€ noch zu versteuernde Zinsen übrig.


    Steuern auf die Zinsen wären?

    (2715 € *26,375%) / 100 = 716,005125€ fällige Steuern.

    Wenn ich jetzt aber den original Erstattungsbetrag von +182,60€ mit den jetzt vorhandenen Steuern gegenrechne kommte ich auf einen errechneteten Nachzahlungsbetrag von 533,40€.


    Wiso Steuern sagt aber nur 456,31€.

    Das ist eine Diskrepanz von 77,09€.


    Wo ist hier meìn Fehler im Rechnen?


    Danke

  • Also der bisher erfasste Sparerfreiberag wurde vom Abruf via Finanzamt mit eingearbeitet, also die 285€. Das bezieht sich aufs Girokonto wo ich den Freibetrag eingegeben habe.

    Via Abruf wird meines Wissens nach nach wie vor nichts eingearbeitet. Es werden nur die dem FA mitgeteilten Werte informatorisch übermittelt. Und längst nicht alle Institute übermitteln die in Anspruch genommenen Sparerfreibeträge, da dies derzeit noch keine Pflicht ist. Und Du bekommst Zinsen auf Dein Girokonto in relevanter Höhe?

    Mein Rat ist und bleibt:

    Günstigerprüfung (oder wie es in Wiso heißt; Kapitalerträge vollständig angeben)

    Vollständig heisst:
    Alle Zinserträge, also mit und ohne ZASt und natürlich auch alle bisher laut Steuerbescheinigungen berücksichtigten Sparerfreibeträge.

  • Via Abruf wird meines Wissens nach nach wie vor nichts eingearbeitet. Es werden nur die dem FA mitgeteilten Werte informatorisch übermittelt.

    Nach meinem Kenntnisstand auch. Der Abruf der Bescheinigungen (Mitteilung für freigestellte Kapitalerträge) für die Banken geht nirgendwo in die Rechnung ein. Das ersetzt nicht die manuelle Erfassung der Steuerbescheinigungen der Banken.

  • Sind die Banken nicht mehr nach § 45d EStG zur Meldung der freigestellten Kapitalerträge an das Bundeszentralamt für Steuern verpflichtet?

    Nach meiner Erfahrung wird das gemeldet und kann auch als Bescheinigung abgerufen werden.

  • Die Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern hat nichts mit der Meldung an das Finanzamt und dem informatorischen Abruf dort zu tun. Das FA kann nur im Verdachtsfall einer Steuerverkürzung eine begründete Anfrage beim BZSt stellen, was auch aufgezeichnet wird. Ansonsten kommen vom BZSt irgendwann einmal Listen mit Prüffällen, bei denen dann säumige Steuerbürger eine Überraschung erleben können.