Passwort für Steuerakte vergessen

  • Ich habe folgendes Problem:

    ich habe die Steuererklärung für 2025 über Elster bereits abgegeben. Allerdings finde ich jetzt das Passwort für die Steuerakte nicht mehr.

    Wie ist hier die beste Vorgehensweise damit ich den Bescheid über Elster abholen kann und dass ich nächstes Jahr wieder eine Datenübernahme machen kann?

    Hilft es, wenn ich die Steuererklärung einfach nochmal erstelle?

    Danke für jeden Tip!


    Michael

  • ich habe die Steuererklärung für 2025 über Elster bereits abgegeben. Allerdings finde ich jetzt das Passwort für die Steuerakte nicht mehr.

    Du meinst die Steuerdatei in WISO Steuer?

    Wie ist hier die beste Vorgehensweise damit ich den Bescheid über Elster abholen kann und dass ich nächstes Jahr wieder eine Datenübernahme machen kann?

    Da mußt Du in die Steuerdatei rein - oders geht es nicht. Wobei Du den elektronischen Steuerbescheid (PDF) auch direkt im ELSTER.Konto abholen kannst, wenn das so eingestellt ist bei Dir.

    Zur Datenübernahme brauchst Du aber auch zwingend den Zugang in deine Steuerdatei.

    Hilft es, wenn ich die Steuererklärung einfach nochmal erstelle?

    Wann hast Du denn abgegeben? Hast Du das Passwort sofort gesetzt oder erst im späteren Stadium der Bearbeitung (ggf. ein Backup dann nutzbar)?

  • Ich setze das Passwort immer beim Erstellen der Steuerakte. Ich mache die Steuererklärungen für mehrere Personen, dabei ist wohl etwas durcheinandergekommen.

    Mir ist das eigentlich nur aufgefallen, weil eine Person immer noch auf ihren Bescheid wartet. Ich wollte nachsehen, ob ich die Steuererklärung auch wirklich an Elster gesendet habe. dabei habe ich gemerkt, dass das Passwort nicht passt.

    Wie es der Zufall so will kam heute Nacht die Nachricht von Elster per E-Mail dass

    Zitat

    eine verschlüsselte Datei mit allen wesentlichen Bescheiddaten zur Einkommensteuerfestsetzung 2025 zur Abholung bereitgestellt.

    Sie können diese Datei ab dem 19.05.2026 nur über die entsprechende Funktion Ihrer Software, mit der Sie die Steuererklärung übermittelt haben, abrufen! Informieren Sie sich ggf. bei dem Hersteller dieser Software.

    Sollten Sie die Daten nicht abholen, so werden diese nach 6 Monaten automatisch gelöscht.

    Demnach werde ich diese Daten niemals mit der WISO Software abholen können, wenn ich das richtig verstanden habe. Das würde mir aber relativ unpraktisch erscheinen, wenn das nicht irgendwie separat gehen würde. Gibt es für so etwas keine gesonderte Funktion, die unabhängig von einer abgegeben Steuererklärung funktioniert?

  • Demnach werde ich diese Daten niemals mit der WISO Software abholen können, wenn ich das richtig verstanden habe.

    Richtig. Du kannst diese Daten (wir reden hier nicht vom elektronischen PDF Bescheid) nur aus der Steuerdatei abholen, mit der die Erklärung an das FA geschickt wurde.

    Das würde mir aber relativ unpraktisch erscheinen, wenn das nicht irgendwie separat gehen würde.

    Das hat nichts mit praktisch zu tun. Sondern aus der Steuerdatei wird die Erklärung an das FA geschickt und dabei eine Rückübermittlung der Daten angefordert. Da ist es klar, daß dann die Antwort auch an diesen "Absender" geht.

    Wie gesagt: den PDF Bescheid selber kannst Du im ELSTER-Konto abholen.

  • Zitat

    Wie gesagt: den PDF Bescheid selber kannst Du im ELSTER-Konto abholen.

    Darauf warte ich momentan noch. Offensichtlich gibt es einen zeitlichen Versatz zwischen der Bereitstellung in elektronischer Form für das Wiso Programm und dem Bescheid in PDF Form. Sehe ich das richtig, dass ich den Bescheid als PDF im Elster Posteingang haben müsste?

  • Offensichtlich gibt es einen zeitlichen Versatz zwischen der Bereitstellung in elektronischer Form für das Wiso Programm und dem Bescheid in PDF Form.

    Bei mir bisher nicht. Aber da Du die Datei doch sowieso nicht mehr öffnen kannst, hat sich das Thema für Dich dieses Jahr doch eh erledigt.

  • Das würde mir aber relativ unpraktisch erscheinen, wenn das nicht irgendwie separat gehen würde.

    Das hat nichts mit praktisch zu tun. Sondern aus der Steuerdatei wird die Erklärung an das FA geschickt und dabei eine Rückübermittlung der Daten angefordert. Da ist es klar, daß dann die Antwort auch an diesen "Absender" geht.

    Man könnte hier auch die Datensicherheit bzw. den Datenschutz und das Steuergeheimnis anführen.

  • Ich setze das Passwort immer beim Erstellen der Steuerakte. Ich mache die Steuererklärungen für mehrere Personen, dabei ist wohl etwas durcheinandergekommen.

    Macht es nicht mehr Sinn, für Sicherheit beim Zugang zu seinem System zu sorgen? Ich habe bei WISO Steuer bisher noch kein zusätzliches Passwort benötigt.

  • Offensichtlich gibt es einen zeitlichen Versatz zwischen der Bereitstellung in elektronischer Form für das Wiso Programm und dem Bescheid in PDF Form.

    Nicht daß ich wüßte. Wenn, dann eher umgekehrt, sofern man den Steuer-Abruf nutzt, da der nur zu bestimmten Zeitpunkten erfolgt.

  • Zitat

    Macht es nicht mehr Sinn, für Sicherheit beim Zugang zu seinem System zu sorgen? Ich habe bei WISO Steuer bisher noch kein zusätzliches Passwort benötigt.

    Ja, das wäre vermutlich der klügere Weg gewesen. Ich werde wohl meine Abläufe überdenken müssen.

  • Ja, das wäre vermutlich der klügere Weg gewesen. Ich werde wohl meine Abläufe überdenken müssen.

    Wenn man nicht gerade die Dateien dann an die verschiedenen Personen weiter geben will, dann kann man ja auch dasselbe PW verwenden. PW an sich finde ich nicht verkehrt.

  • Man könnte hier auch die Datensicherheit bzw. den Datenschutz und das Steuergeheimnis anführen.

    Naja, für den Abruf verwendet man ja auch das Passwort und die Zertifikatedatei.

    Aus Sicht des Datenschutz ist dann die offensichtlich zwingend vorgesehene Verbindung zur Datei der Steuererklärung schon Knopf, Gürtel und Hosenträger.:)

  • Man könnte hier auch die Datensicherheit bzw. den Datenschutz und das Steuergeheimnis anführen.

    Naja, für den Abruf verwendet man ja auch das Passwort und die Zertifikatedatei.

    Das hat doch wieder mit dem WISO Steuer nichts zu tun, sondern mit dem Elster-Zugang.

  • Das hat doch wieder mit dem WISO Steuer nichts zu tun, sondern mit dem Elster-Zugang.

    Ich hatte gehofft, dass man die Daten des Steuerbescheids genau so abrufen können sollte , wie man andere Daten von Elster abrufen (z.B. elektronische Lohnsteuerkarte, Krankenkassenbeiträge etc.) Dafür richtet man ja den elektronischen Abruf ein.

    Dass Elster beim Abrufen der Daten zum Steuerbescheid eine zwingende Verbindung zur Datei der Steuererklärung erwartet, scheint mir etwas übertrieben. Und ja, das ist dann eine Sache die man bei Elster ändern müsste.