Hallo,
gehen wir davon aus, dass in einer Steuerberechnung eine Nachzahlung von 1.900 Euro angezeigt wird (im Feld Erstattung). Wenn jetzt Handwerkerkosten in Höhe von 10.000 Euro geltend gemacht werden (Lohnkosten), müsste sich doch die Nachzahlung um 1.200 Euro (max. 6.000 Euro anerkannt, davon 20%) verringern. Bei einem Test mit dieser Konstellation (leicht veränderte Beträge) verringert sich die Steuerschuld um etwas über 1.300 Euro.
Spielen für die Minderung noch andere Kriterien eine Rolle? Oder wie ist diese, für mich nicht nachvollziehbare Reduzierung der Steuerschuld zu erklären?
Gruß
Hardy