Wird Erstattung korrekt berechnet?

  • Hallo,

    gehen wir davon aus, dass in einer Steuerberechnung eine Nachzahlung von 1.900 Euro angezeigt wird (im Feld Erstattung). Wenn jetzt Handwerkerkosten in Höhe von 10.000 Euro geltend gemacht werden (Lohnkosten), müsste sich doch die Nachzahlung um 1.200 Euro (max. 6.000 Euro anerkannt, davon 20%) verringern. Bei einem Test mit dieser Konstellation (leicht veränderte Beträge) verringert sich die Steuerschuld um etwas über 1.300 Euro.

    Spielen für die Minderung noch andere Kriterien eine Rolle? Oder wie ist diese, für mich nicht nachvollziehbare Reduzierung der Steuerschuld zu erklären?

    Gruß

    Hardy

  • Kirchensteuerpflichtig sind sowohl meine Frau als auch ich.

    Das erklärt doch die Differenz. Bei 9% Kirchensteuer reden wir von etwas über 100 €, bei 8% sind es etwas weniger als 100 €. Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer ist ja die festgesetzte Einkommensteuer und nicht die tarifliche Einkommensteuer vor Berücksichtigung der Steuerermäßigung nach § 35a EStG.

  • Charlie49

    Jetzt ist es auch für mich nachvollziehbar. Vielen Dank:thumbsup:. Hatte aufgrund deines ersten Postings schon mal im Netz geblättert und bin auch auf diese Spur gekommen. Aber ohne deinen Anstoß würde ich noch immer im Dunkeln tappen.

    Gruß Hardy