Geltendmachung von Ausgleichszahlungen an den geschiedenen Ehepartner

  • Guten Tag,

    aufgrund von Scheidung wurde per Scheidungsurteil eine mtl. Ausgleichszahlung von 770 € festgelegt; hinzukommen nochmals etwa 500 €, welche von den mtl. Bezügen einbehalten werden sowie über 40 € für Pflegeleistungen .

    Frage: Wie können diese Zahlungen optimal in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden?

    Viele Grüße

  • miwe4 14. Mai 2026 um 14:43

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  • Frage: Wie können diese Zahlungen optimal in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden?

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