Guten Tag,
aufgrund von Scheidung wurde per Scheidungsurteil eine mtl. Ausgleichszahlung von 770 € festgelegt; hinzukommen nochmals etwa 500 €, welche von den mtl. Bezügen einbehalten werden sowie über 40 € für Pflegeleistungen .
Frage: Wie können diese Zahlungen optimal in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden?
Viele Grüße