Elster-Stapeldaten nach Abruf Steuerbescheide löschen oder lieber behalten?

  • Hallo Leute,

    ich betreibe nebenbei einen Lohnsteuerhilfeverein und habe dementsprechende zig Steuererklärungen per Elsterstapel versendet und habe eben auch abgerufene Steuerbescheide.

    Bisher habe ich es immer so gemacht, wenn ich die Elsterbescheide heruntergeladen habe, habe ich danach den Elsterstapel um die Mandaten die einen Steuerbescheid erhalten haben bereinigt (gelöscht).

    Wie handhabt ihr das? Ist das sinnvoll oder sollte ich einfach immer alle Stapeldaten behalten? :?: :/

    Wäre schön wenn Ihr mir Eure Einschätzung einmal mitteilt.

    Vielen Dank.

    Gruß Achilleus

  • Ich habe nicht die Steuererklärungen gelöscht, sondern die Rücksendung der Elster-Steuerbescheiddaten für die Vorabprüfung.



    Wie gesagt, bisher habe ich immer die z. B. die hier markierten Rücksende-Bescheiddaten gelöscht, wenn diese mit der Steuererklärung übereinstimmten. Ich habe die Daten ja nicht mehr benötigt, da ich den Steuerbescheid erhalte. Auf diese Weise halte ich auch meine Stapelliste immer überschaubar, da erledigte Fälle nicht mehr aufgelistet werden.

    Schöner wäre es wirklich, wenn man die erledigten einfach herausfiltern könnte.

    Gruß Achilleus

  • Ich bin mir nicht sicher ob ein Lohnsteuerhilfeverein wie Unternehmen, Körperschaften etc. zu betrachten sind, die zur Aufbewahrung verpflichtet sind. Wenn ja, sind auch die ELSTER-Übertragungsprotokolle aufzubewahren.

    Als Privatperson ist man hier nicht verpflichtet.

  • Als Privatperson ist man hier nicht verpflichtet.

    ich betreibe nebenbei einen Lohnsteuerhilfeverein

    ...Betrieb, geschäftlich wirken!

    Wenn ja, sind auch die ELSTER-Übertragungs-protokolle aufzubewahren.

    Auch E-Mails an die "zig" Hifeempfänger sind als aufbewahrungspflichtige Geschäftsbriefe zu sehen.

    Nachzulesen unter WISO-MeinVerein-de

    noch nicht gelesen?

    z.B. Punkt 2

    Zitat

    Euer Verein muss seine Vereinsunterlagen so organisieren, dass ein Außenstehender die Abläufe und Finanzen problemlos nachvollziehen kann. Das ist besonders wichtig, weil Euer Verein gegenüber dem Finanzamt Nachweise erbringen muss, um seine Steuervergünstigungen oder Steuerbefreiungen zu behalten. Es kann auch passieren, dass das Finanzamt tiefergehende Prüfungen durchführt und nicht nur die Steuererklärungen anschaut. In solchen Fällen kommt es oft zu einer sogenannten Betriebsprüfung oder Steuerprüfung, bei der die Behörde die Unterlagen direkt vor Ort überprüft.

  • Die Elsterprotokolle und alle anderen Daten sind doch in der jeweiligen Jahresdatei gespeichert und können jederzeit wieder ausgedruckt werden. Die Stapeldaten sind doch "nur" ein Sammelbecken um mehrere Erklärungen auf einmal zu versenden bzw. um die nichtamtlichen Steuerbescheiddaten abzurufen.

    Bitte macht jetzt nicht eine unnötige Diskussion auf. Ich habe sämtliche Steuerdaten vollumfänglich gespeichert, täglich gesichert und archiviert.

    Mir ging es nur darum, wie ihr es handhabt, wenn ihr die Rücksendung der nicht amtlichen Steuerbescheiddaten erhalten habt. Bereinigt ihr den Elster-Stapel oder nicht.

    Gruß Achilleus

  • Hallo Gianluca,

    naja ich hatte in meinem Eingangspost folgendes geschrieben:

    Zitat

    Bisher habe ich es immer so gemacht, wenn ich die Elsterbescheide heruntergeladen habe, habe ich danach den Elsterstapel um die Mandaten die einen Steuerbescheid erhalten haben bereinigt (gelöscht).

    Ich dachte damit wäre alles klar gewesen.

  • und ich "dachte" als Betreiber eines Lohnsteuerhilfevereins kennst Du die GoBD "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“.

    Das war nicht gemeint und darum geht es letztlich auch gar nicht. Mach doch nicht immer um alles so ein Fass auf. Beachte einfach die Fragestellung und dann ja oder nein.

    Ich dachte damit wäre alles klar gewesen.

    Ich nutze die Beraterversion nicht und kenne sie auch nicht. Aber bei mir hast Du mit der Formulierung in der Überschrift "Abruf Steuerbescheide" und Deinen weiteren Infos "Elster-Steuerbescheiddaten" schon für etwas Verwirrung genutzt. Denn die Bescheiddaten, so wie ich sie aus der Normal-Version kenne, sind ja nur ein Service für die Softwareanbieter, um die Ergebnisse einfacher abzugleichen. Und diese sind letztlich in der Tat ja entbehrlich.

  • Hallo miwe4,

    vielen Dank für die Info. Ich werde einfach ab dieses Jahr die Rücksendedaten aufbewahren.

    Mal abwarten wie es sein wird, wenn nächstes Jahr es nur noch elektronische Steuerbescheide gibt. Da bin auch gespannt wie Buhl dies in der Profi-Version lösen wird.

    Gruß Achilleus