Hausgeldabrechnung bei Eigentümerwechsel

  • Hallo, wir haben einen Eigentümerwechsel zum 30.11.2025 gehabt.

    Kosten für 12/2025 habe ich auf Abrechnungszeitraum 01.12.25 - 31.12.25 gebucht, damit diese dem neuer Eigentümer zugerechnet werden.

    Trotzdem werden in der Abrechnung diese Kosten mit 11/12 dem alten Eigentümer zugeordnet, obwohl dies nicht so sein soll - diese sollen komplett dem Dezember zugeordnet werden wie gebucht.


    Woran liegt das bzw. welche Parameter habe ich ggf. falsch eingestellt?

  • Kosten für 12/2025 habe ich auf Abrechnungszeitraum 01.12.25 - 31.12.25 gebucht

    Welche Kosten hast du denn "nur" für den Dezember gehabt?

    In der Regel gibt man die Kosten für das ganze Jahr ein, dann würde das so nicht vorkommen. Denn wenn ein Mieterwechsel erfolgt, und der Wechsel korrekt eingetragen wurde, dass der neue Mieter nur für die Zeit vom 1.1.-30.11. eine Berechnung bekommt, der dann folgende Mieter für den Dezember eine vom 1.12.-31.12.! Alle Kosten werden in der Regel in den Abrechnungszeitraum gebucht, Ausnahmen sind z.B. bei einer Versicherung, die vom 1.3.25 - 28.2.26 geht, dann muss für 2025 die des Vorjahreszeitraums vorhanden sein, dann werden diese Kosten korrekt taggenauch für 2025 berechnet.

    Daher die Frage, was hast du für den Dezember gebucht?

  • Alle Kosten für die Hausgeldabrechung werden anteilig nach dem eingestellten Umlageschlüssel auf die Eigentümer verteilt und hier gilt immer der Abrechungszeitraum. Wenn es während des Jahres einen Eigentümerwechsel gibt, wird der entsprechende Anteil für die Wohnung nach den Monaten auf alten und neuen Besitzer verteilt.

    Es gibt ja viele Kosten (teilweise einmalig) die müssen auf das ganze Jahr und alle Eigentümer verteilt werden.

    Wenn Du wirklich einen echten Schnitt für den 30.11.25 haben wolltest, müsste man eine komplett eigene Abrechnung für 1.1.25 - 30.11.25 und dann eine eigene Abrechnung für 1.12 - 12.25 machen. Und das wäre dann nur mit entsprechendem Beschluss der Eigentümerversammlung möglich. Dann müsste man auch eine getrennte Heizkostenabrechung machen, sonst kann man die Hausgeldabrechnung nicht trennen.

    Sollange es im Dezember keine "riesen" Investitionen gabe, sollte der Unterschied auch minimal sein ...