Ich bin im letzten Jahr in den Ruhestand versetzt worden. Mein Einkommen setzt sich aus 2 Bescheinigungen zusammen. Ab dem 01.04. gab es Pension.
Der Versorgungsfreibetrag ist damit zeitanteilig für 9 Monate zu berechnen.
In der Vorschau wird bei der zeitanteiligen Berechnung folgendes angezeigt:
Wenn ich den Erläuterungstext richtig lese, gelten die 13,2% nicht vom Versorgungsfreibetrag, sondern von den Versorgungsbezügen bis zu einem Maximum von 990,00 Euro.
Der Steuerbescheid, der mir dazu vorliegt, berechnet das auch genau so. Daraus ergibt sich ein Unterschied im Ergebnis. Der Zuschlag wird ja genauso berechnet.