4. Mai 2026 um 18:36 #1 Hallo,ist es möglich die Repaturkosten für das def. Glas an der Haustüre anteilig auf den Mieter umzulegen ?Vielen DankFreundlicher Gruß
4. Mai 2026 um 18:55 #2 Zitat von kgb1 Repaturkosten...auf den Mieter umzulegen NeinGebäudeinstandhaltungskosten sind nicht umlegbar