Skontoabzug bei Eingangsrechnung

  • Hallo zusammen,

    wie behandle ich das Thema mit Skontoabzug bei einer Eingangsrechnung?
    Beim Lieferanten ist die Skontohöhe hinterlegt. Ebenso ist der Haken bei "Skonto berücksichtigen" gesetzt.

    Gibt es nicht einen Knopf bei der Prüfung der Ausgaben den man nutzen kann, dass (der hinterlegte) Skonto abgezogen wird?
    Muss ich nun eine Offlinbuchung mit dem verminderten Betrag machen, damit das Programm bei der Zuordnung der Buchung erkennt, dass der Betrag
    vermindert ist und mich dann (vielleicht) fragt, ob ich es als Skonto verbuchen möchte?
    Denn bei der Onlinebuchung kann ich den Betrag nicht mehr ändern...

    Wenn das die Lösung ist, kann es ja nicht der Weisheit letzter Schluss sein?! Offlinebuchung, obwohl Konto angebunden ist.
    Oder mache ich einen Denkfehler?

    Vielen Dank vorab und beste Grüße,'

    JJ

  • Hallo Shutterwelt,

    wie behandle ich das Thema mit Skontoabzug bei einer Eingangsrechnung?
    Beim Lieferanten ist die Skontohöhe hinterlegt. Ebenso ist der Haken bei "Skonto berücksichtigen" gesetzt.

    Das ist irrelevant im Moment der Zahlung.

    Gibt es nicht einen Knopf bei der Prüfung der Ausgaben den man nutzen kann, dass (der hinterlegte) Skonto abgezogen wird?
    Muss ich nun eine Offlinebuchung mit dem verminderten Betrag machen, damit das Programm bei der Zuordnung der Buchung erkennt, dass der Betrag vermindert ist und mich dann (vielleicht) fragt, ob ich es als Skonto verbuchen möchte?
    Denn bei der Onlinebuchung kann ich den Betrag nicht mehr ändern...

    Beim Anlegen der Ausgabe darf der Betrag nicht reduziert sein um das Skonto. Hier den Originalbetrag ohne Abzug des Skontobetrages eintragen.

    Bei der Zahlungszuordnung - ob im Verrechnungskonto oder im online Bank Konto - wird die Differenz automatisch festgestellt und die Frage poppt auf, wie damit umzugehen ist.
    Es entsteht die Möglichkeit den verminderten Zahlbetrag als Skonto pauschal zu buchen, unabhängig wie hoch das gewährte Skonto unter der Lieferanten Einstellung tatsächlich war.

    Zahlbetrag / Rechnungsbetrag: Die Differenz ist als Skonto wählbar
  • So wie SAMM es beschrieben hat, ist es die korrekte Vorgehensweise. Ich möchte dennoch darauf hinweisen, dass
    sowohl Skonto (bei Ausgaben), wie auch Gebühren (bei Einnahmen) in der EÜR falsch behandelt werden.
    Siehe hierzu auch:

    Christianus
    21. Januar 2026 um 21:26
  • Ok, vielen Dank SAMM.

    Also muss ich den Weg über das Verrechnungskonto gehen?
    Wie gesagt, ich würde gerne einfach eine Onlinezahlung anweisen, bei dem ich noch den Skonto vermerken kann :)
    Aber wenn die Technik noch nicht soweit ist... :(