Sehr geehrte Damen und Herren,
im Jahr 2024 habe ich im Rahmen einer Feststellungserklärung für eine Grundstücksgemeinschaft eine Handwerkerechnung als Instandhaltung eingetragen.
Im April 2025 wurde dieser Betrag von einer LW-Versicherung erstattet.
Wo kann ich diesen Erstattungsbetrag in der Erklärung für 2025 eintragen, da ein negativer Betrag bei der Instandhaltung, auch wohl wegen einer Saldierung, nicht möglich ist?
Mit freundlichen Grüßen