Umstellung Gasheizung und Warmwasserbereitung auf 2 Wärmepumpen

  • Hallo zusammen,

    ich nutze WISO Vermieter im 2. Abrechnungsjahr.

    Nach Umstellung der Heizungsanlage von Gas (Heizung und Warmwasser) auf Wärmepumpen (je eine für Heizung und Warmwasser) komme ich mit dem Programm nicht mehr zurecht. Es ist mir nicht möglich eine Abrechnung zu erstellen. Ich habe bei der Suche durch die Anleitungen, FAQ und das Forum zwar ähnliche "Fälle" gefunden, aber die dortigen Hinweise und auch der "Schlagabtausch" zwischen einzelnen Nutzern hat mich nicht der Lösung näher gebracht. Vielleicht hab ich die Philosphie des Programms einfach noch nicht verstanden. Deshalb wäre ich für eine Hilfestellung auf "dummy"-Niveau sehr dankbar.

    Was bisher geschah:

    Es gibt ein Objekt Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung. Die Wohnungen sind definiert und dem Objekt zugeordnet.

    Es gab bis zum 31.07.2025 eine Gasheizung für Heizung und Warmwasser (Heizkostenabrechnung gemischt gewählt. Ab dem 01.08.2025 gibt es nur noch die Wärmepumpen, jeweils eine für Heizung und Warmwasser, als vollständig getrennte Systeme.

    Jede Wohnung hat Wasserzähler für warm und kalt. Es gibt für jede Wohnung einen Summenzähler mit Umlageschlüssel Gesamtwasser.

    Die Wasseruhr für den Hausanschluss ist dem Objekt als Hauptzähler zugeordnet.

    Die Rechnungen für das Gas und Wasser wurden erfasst.

    Nach diesem Schema konnte für das Jahr 2024 eine Heizkostenabrechnung erstellt werden. Auch für das Jahr 2025 konnte die Abrechnung der Gasheizung vom 01.01.-31.07.205 erstellt werden. Basis hierfür waren Einträge für Heizkosten 2024 und für den Zeitraum 01.01-31.07.2025.

    Für die Heizkosten wurde ein neuer Eintrag vom 01.08.-31.12.2025 erstellt. Die Einträge der Heizkosten und die Wärmepumpen für Heizung und Wasser wurde entsprechend der Bedienungsanleitung und Schritt-für-Schritt-Anleitung angelegt.

    Und dann gab es einen "Sack voll" Fehlermeldungen. Das beginnt mit fehlender Zuweisung von Umlageschlüsseln in der Abrechnung bis hin zu Fehlern in bei den Heizkosten "Es dürfen bei getrennter Abrechnung keine Heizungen für Warmwasser und Heizung zugeordnet sein".

    Tests hierzu haben folgendes Bild ergeben:

    Obwohl die Gasheizung im Eintrag Heizkosten ab dem 01.08. nicht aufgenommen wurde und auch diese eigentlich nicht mehr in Betrieb ist (nur bis 31.07.) wird diese intern weiter berückischtigt. Weil, sobald die Gasheizungg vor dem 01.01.2025 endet, erfoglt eine Berechnung der Heizkosten für die Heizungswärmepumpe.

    Was läuft hier falsch?

    P.S. Entschuldigung für den langen Text, aber kürzer ging's leider nicht.

  • Billy 2. Mai 2026 um 12:38

    Hat den Titel des Themas von „Umstellung Gas Heigung und Warmwasserbereitung auf 2 Wärmepumpen“ zu „Umstellung Gasheizung und Warmwasserbereitung auf 2 Wärmepumpen“ geändert.
  • aber die dortigen Hinweise und auch der "Schlagabtausch" zwischen einzelnen Nutzern hat mich nicht der Lösung näher gebracht.

    Ich vermute, dass du mich u.a. meinst;)

    Einen Wechsel der Heizung ist in der Regel einfach vorzunehmen. Bei der Abrechnung ist aber einiges zu beachten. Eine jahresabrechnung mit zwei getrennten Heizungsarten geht nicht.

    Du musst für das Abrechnungsjahr NUR die Nebenkostenabrechnung (also ohne Heizung) separat und am besten vor der Heizkostenabrechnung erstellen. Das geht nur über diesen Weg. Wobei du aber auch beachten solltest, dass du zum Wechseltermin der Heizung, die entsprechenden Verbrauchsstände Wasser eingibst. Auf der NK-Abrechnung sieht man nur evtl. den Hinweis, dass dort etwas "erfolgte", was aber rechnersich nicht von Bedeutung ist.

    Dann musst du für den Zeitraum der alten Heizung eine Heizkostenabrechnung erstellen und wie vorher angegeben, sind die alle Verbrauchszähler für Wasser und Wärme mit Stand zum Wechseldatum einzutragen. Wenn du dann diese Abrechnung des verkürzten Zeitraumes erstellt hast, kannst du an die neue Heizung gehen.

    Beim Hausverwalter ist das einfach, man muss eine neue Heizung anlegen (da darf keine alte mehr vorhanden sein!!) um dann, wenn alle Daten erfasst sind, die Abrechnung für die neue Heizung abrechnen.

    Das bedeutet, du musst in diesem Abrechnungsjahr 3 Abrechnungen erstellen, einmal die jahresabrechnung Nebenkosten und zweimal für die alte und neue Heizung.

    Da ist kein großes Problem, ich denke auch nicht für den Vermieter.

    Drücke dir die Daumen, dass du das vielleicht jetzt gezielter angehen kannst.

  • Das Problem wird hier sein, dass es für die Heizung und die Warmwasserbereitung nur einen Zähler gibt Bei Wärmepumpen solltest du mit zwei Zählern arbeiten, wenn damit getrennt abgerechnet werden soll. Für die Warmwasserbereitung fällt bei einer Wärmepumpe wesentlich weniger Strombedarf an als für die Heizung.

    Alternativ musst du über die App der beiden Wärmepumpen den Strombedarf herunterladen

  • Bei richtiger Einstellung kann eine Wärmepumpe nur fürs Heizen und

    eine Wärmepumpe für Warmwasser abgerechnet werden.

    Warmwasserzähler sind ja da, es fehlt für die Heizung Wärmemengenzähler oder Verteiler.

    Das bedeutet, du musst in diesem Abrechnungsjahr 3 Abrechnungen erstellen, einmal die jahresabrechnung Nebenkosten und zweimal für die alte und neue Heizung.

    Das meldet auch der WISO-Vermieter

  • Hallo,

    vielen Dank für die Antworten. Ich möchte diese kurz beantworten und kommentieren.

    G5011, blumemeer1: Die Zähler sind nicht das Problem. Der Fehler lautet bei den Heizkosten:

    Allerdings ist die gemischte Heizungsanlage im festgelegten Zeitraum 02.08.2025-31.12.2025 nicht mehr in Betrieb und unter Heizungsanlagen auch das Endedatum auf 31.07.2025 eingetragen.

    errjot, blumemeer1: Die Abrechnungen der Nebenkosten habe ich für den Zeitraum 01.01.2025-31.12.2025 erstellt und im Anschluss versucht, die Heizkosten nacheinander für die Zeiträume 01.01.2025-31.07.2025 und 02.08.2025-13.12.2025 zu erstellen. für den ersten Zeitraum vom 01.01.2025-13.07.2025 ging das auch problemlos. Für das restliche Jahr konnte keine Heizkostenbarechnung erstellt werden. Hier zeigt sich weiterhin das gleiche Bild. Der Eintrag unter Heizkosten bleibt fehlerhaft mit der oben abgebildeten Fehlermeldung.

    In der Folge habe ich einen weiteren Test durchgeführt:

    Da das Programm anmeckert, dass ich angeblich eine gemischte Heizanlage für Warmwasser und Heizung im Zeitraum 02.082025-31.12.2025 nutze (obwohl das durch die Datumseinschränkungen bei der Heizanlage ausgeschlossen sein sollte) kam ich auf die Idee die alte Heizanlage einfach komplett zu löschen. Im Ergebnis verändert sich die Bildschirmdartsellung der Heizkosten wie folgt:

    Es wird der Bereich Warmwasser nun nicht mehr angezeigt. Eine korrekte weitere Berechnung der Heizkosten scheint nun möglich (habe ich aber noch nicht getestet).

    Für mich stellt sich das alles wie folgt dar:

    Entweder habe ich unbewusst eine "Lücke" der Programmierung durch eine Fehleingabe ausgenutzt und komme da nicht wieder raus, so dass weiterhin fälschlicherweise die alte gemischte Heizanlage berücksichtigt wird.

    Oder vom Programm ist dieser Fall, dass irgenwann mal eine gemischte Heizungsanlage in getrennte Anlagen getauscht wird nicht vorgsehen.

    Oder es liegt ein Programmierfehler vor, der die Datumseinsschränkungen der Heinzanlagen nicht korrekt verarbeitet.

    Im Ergebnis suche ich immer noch ein Lösung. Ich werde erstmal die Daten aus einem Backup auf den letzten Abrechnungszeitraum (Jahr 2024) restaurieren und dann überlegen wie ich weiter vorgehe.


    Gruß Michael

  • Die Abrechnungen der Nebenkosten habe ich für den Zeitraum 01.01.2025-31.12.2025 erstellt und im Anschluss versucht, die Heizkosten nacheinander für die Zeiträume 01.01.2025-31.07.2025 und 02.08.2025-13.12.2025 zu erstellen. für den ersten Zeitraum vom 01.01.2025-13.07.2025 ging das auch problemlos. Für das restliche Jahr konnte keine Heizkostenbarechnung erstellt werden.

    Ich bin z.Z. eine Abrechnung am machen, da ist eine Heizölheizung zum 16.10.25 beendet worden. Im Anschluß dann ab dem 17.10.215 eine Gasheizung in Betrieb genommen worden.

    Wie angedeutet, hat deine erste Heizkostenabrechnung ja funktioniert. Dann hast du aber die neue Heizung ab dem 2.8.25 in Betrieb genommen. Das kann ein Fehler sein, denn der 1.8.25 fehlt. Wenn auch im Sommer sicherlich keine Heizung benötigt wird, muss aber, die zeitliche Begrenzung ohne Fehlzeiten erfolgen. Ich denke, und das egal ist mit welchem Programm wir arbeiten, nur muss es zusammenhängig sein.

    Du schreibst zwar oben auch "1.1.-13.7." das soll doch sicherlich 1.1.-31.7. lauten, oder? So auch bei dem Jahresrest, die nicht vom 2.8.-13.12. geht.

    Das alles kann Probleme bereiten. Prüf das bitte doch noch einmal.

  • Hallo,

    vielen Dank für eure beharrliche Unterstützung. Bei mir hält sich die Begeisterung für WISO Vermieter gerade arg in Grenzen.

    blumenmeer1 : So in etwa wollte ich das eigentlich auch bei mir haben. Kannst du bitte zeigen, wie du unter Erfassung die Heizkosten und Heizanlagen angelegt hast? Gibt es zeitlich vor den Wärmepumpen eine Gas-, Öl- oder Holzheizung welche die Heizung und Warmwasserversorgung übernommen hatte? Die Angaben würden mir deshalb sehr weiter helfen, weil ich dann vergleichen könnte, ob ich bei diesen Eingaben einen Fehler habe.

    errjot: Ja das waren Tippfehler. Die Lücke am 01.08. hatte ich bewusst gelassen, nachdem zuvor der direkte Anschluss der Heizanlagen mit dem 01.08. schon nicht funktioniert hat. Ich hatte nur noch nicht das Anfangsdatum zurück gestellt.

    Ich habe zwischenzeitlich die Daten aus einem Backup mit dem Stand vor der Installation der Wärmepumpen wiederhergestellt. Aktuell baue ich den Datenbestand mit den Wärmepumpen wieder auf. Dann werde ich mal die Eingaben posten. Vielleicht sieht jemand dann den Fehler.

    Gruß Michael

  • Hallo,


    so ich hab's angedroht. Die Daten sind wieder aufgebaut. Das Ergebnis bleibt das Gleiche. Es kann keine Abrechnung durchgeführt werden. War ja auch so zu erwarten. Aber nun der Reihe nach.

    Hier ein Bild der angelegten Heizanlagen:

    Nun das Bild der angelegten Heizkosten:

    jeweils im Detail:

    Die folgende Fehlermeldung kommt bei der Abrechnung vom 01.08.2025-31.12.2025 (mit den Wärmepumpen und ohne Gasheizung):

    Mann könnte nun denken, das die Heizkosten nicht "gemischt" sondern "getrennt" zu ermitteln werden müssten, also dann so:

    Führt zum Fehler:

    Wie aus den Ausführungen weiter oben in diesem Posting ersichtlich, gibt es im Zeitraum 01.08.2025 bis 31.12.2025 keine Heizungsanlage für Heizung und Warmwaser, nur die getrennten Systeme für Warmwasser und Heizung. Aus meiner Sicht passt hier was überhaupt nicht zusammen. Da das Problem zu 99% vor dem Compter sitzt und nicht darin steckt (Programmierfehler) wäre ich für's Abholen aus dem Bällebad sehr dankbar.

    Gruß Michael

  • Guten Morgen,

    vielen Dnak für die Antwort. Und hier könnte der Unterschied begründet sein, dass die Abrechnung bei mir nicht funktioniert. Es geht nicht darum, wann welche Abrechnung wie erstellt werden soll oder worden ist. Das Programm bemängelt bei der Abrechnungserstellung für die Heizkostenberechnung (ohne Nebenkosten), dass ich einen Zeitraum, in welchem ich die Heizkosten ermitteln will, eine Heizanlage für gemeinsame Warmwasererzeugung und Heizung erstellt habe, was gar nicht der Fall ist. Für den von den den Heizkosten zu betrachtenden Zeitraum ist diese Heizanlage bereits durch Datumseinschränkung ausgeschlossen worden. Darf also eigentlich nicht berücksichtigt werden und zum Fehler führen. Zu allem Überfluss wird diese ausgeschlossene Heizanlage bei den Heizkosten nicht mit aufgeführt und ich kann auch andererseits die Heizkosten wie oben dargestellt nicht auf getrennte Berechnung umschalten (die Wärmepumpen sind ja schließlich getrennte Systeme).

    Im Übrigen hatte ich euren gemeinsamen Vorschlag bereits getestet. Nebenkosten separat von den Heizkosten für 2025 zu erstellen und dann separat jeweils eine eigene Abrechnung nur für die Heizkosten der betrachteten Zeiträume führt zum selben Fehler.

  • Guten Abend,

    ich habe zwischenzeitlich den Support von WISO Vermieter angerufen und folgende mündliche Auskunft erhalten:

    Das Programm WISO Vermieter kann nur eine Heizungsanlage verarbeiten. Bei der Erfassung der Heizkosten wird geprüft, wieviel Heizungen unter Heizungsanalgen eingetragen sind. Der Gültigkeitszeitraum der Heizungsanlage spielt bei dieser Prüfung keine Rolle und wird nicht berücksichtigt. Aufgrund dessen, dass WISO Vermieter die Heizkosten nur erfassen kann, wenn unter Heizungsanlagen nur eine Heizung eingetragen ist, führt das bei meiner Konstellation (im Jahr 2025 gab es zwei Heizungen) zwangsläufig zum Fehler. Dieses Problem ist bei WISO bekannt, wann es gelöst wird, Zeitpunkt offen.

    Mit den Erkenntnissen aus der Antwort vom Support habe ich dann noch einmal das Forum durchsucht und festgestellt, dass in der Vergangenheit auch andere Nutzer ähnliche Probleme hatten. Ich konnte bisher nur die Antworten in diesen Beiträgen und auch hier von blumenmeer1 und errjot nicht richtig einordnen ->wie, warum und auf welcher Grundlage die getrennten Abrechnungen zu erstellen sind.

    Ich habe dann alles noch einmal getestet. Die Abrechnungen können erstellt werden, auch wenn in der betrachteten Abrechnungsperiode zwei Heizungen (alte Heizung 01.01.-31.07.2025, neue Heizung 01.08.-31.12.2025) installiert sind. Damit eine Abrechnung möglich wird, muss jedoch die Abrechnungsperiode 2025 geteilt werden, so dass zwei Abrechnungsperioden mit jeweils einer Heizungsanlage berechnet werden können.

    Um auch für ähnlich gelagerte "Fälle" Hilfestellung zu geben, hier noch einmal meine Vorgehnsweise:

    1. Unter Heizungsanlage nur die alte Heizung eintragen bzw. wenn bereits vorhanden, keine weitere neue Heizung eintragen -> Einhaltung der Programmlogik, siehe Antwort vom Support.
    2. Heizkosten für den Gültigkeitszeitraum der alten Heizung anlegen
    3. Vor Erstellung der Abrechnung sofern erforderlich Zählerwerte und Rechnungen für Brennstoff erfassen.
    4. Abrechnung für den Gültigkeitszeitraum erstellen und Abrechnung erstellen. Hier ist zu beachten, dass die Nebenkosten nur hier oder bei der späteren Abrechnung der neuen Heizung erstellt weden. Besser ist sogar diese getrennt von den Heizkosten zu erstellen (wie bereits von errjot und blumenmeer1 vorgeschlagen).
    5. Datensicherung (Backup) des Abrechnungsstandes für spätere Einsichtnahme.
    6. alte Heizungsanlage, Heizkosten und alte Rechnungen löschen -> Vorbereitung zur Einhaltung der Programmlogik
    7. neue Heizungsanlagen (bei mir jeweils getrennte Wärmepumpen für Heizung und Warmwasser) anlegen -> Einhaltung der Programmlogik
    8. Heizkosten anlegen, Abrechnungsart getrennt -> Es erscheinen bei den Heizkosten unter Heizungsanlage beide Wärmepumpen
    9. Bei Heizkosten Verteilungsschlüssel setzen
    10. Die Stromkosten für die Wärmepumpen als Rechnung erstellen. Hier unter Brennstoffkosten den Preis für die verbrauchten kWh eintragen. Beim Umlageverfahren die Kostenart "Brennstoffkosten" und unter Heizungsanlage die Wärmepumpe wählen. Unter Brennstoffmenge den von den Wärmepumpen verbrauchten Strom eintragen.
    11. Zählerständer erfassen.
    12. Abrechnung erstellen.

    Mit dieser Vorgehensweise kann eine Heizungswechsel mit WISO Vermieter korrekt abgerechnet werden. In den folgenden Abrechnungsperioden kann dann wieder eine Heizkostenabrechnung über die gesamte Abrechnungsperiode erstellt werden, wenn gewünscht auch gleich mit den Nebenkostenabrechnung.

    Abschließend mein Dank an blumenmeer1, errjot und den Support von WISO für die Hilfe, Geduld und Beharrlichkeit bei der Lösungsfindung.

    Gruß Michael

  • Das Programm WISO Vermieter kann nur eine Heizungsanlage verarbeiten.

    Das ist schon lange bekannt, obwohl einer das immer behauptet, dass er das kann. Ich nutze den Hausverwalter, auch dort geht das nicht. Und daher sollte das auch in Zukunft nicht publiziert werden, lieber blumenmeer1;)

    Nun ist es ganz wichtig auch zu wissen, dass für das Abrechnungsjahr zuerst eine Nebenkostenabrechnung erstellt werden sollte, denn diese wird ja ohne Heizkosten erstellt. Damit kann aber alles was mit Wasser zu tun hat, abgerechnet werden.

    Bei einer Heizkostenabrechnung werden nur die verschiedenen Verbrauchszahlen benötigt, mehr nicht. Und in diesem Zusammenhang muss beim Wechsel von Heizung 1 zu Heizung 2 auch die Ablesung der jeweiligen Wasserzähler und HKV oder WMZ eingetragen werden, sonst kommt eine Fehlermeldung, dass der Stand für die Verteilung unplausibel ist.

    Nun ein Hinweis auf die Wärmepumpe. Sollte deine Anlage die Aufteilung des Verbrauchs im System errechnen, dann bekommst du einen Verbrauchswert vermutlich korrekt angezeigt. In den meisten Anlagen muss der Stromverbrauch mittels COP angehoben werden, in der Praxis würde ein Mittelwert und die kWh des Heizungsstroms x 4 genommen. Sollte deine, wie vorher beschrieben, Anlage das eigenständig ermitteln, entfällt diese Hochrechnung. Das bitte noch prüfen.

    Dann hoffen wir, dass deine Mühe sich gelohnt hat und du endlich die Abrechnungen erstellen kannst, viel Erfolg.

  • ch nutze den Hausverwalter, auch dort geht das nicht. Und daher sollte das auch in Zukunft nicht publiziert werden, lieber blumenmeer1 ;)

    Nein, haben wir doch klar gesagt.

    2 Heizkostenabrechnungen und 1 Nebenkostenabrechnung. Anders geht es nicht.

    Habe ich doch gesagt, auf Grund einer Heizungsumstellung, innerhalb eines Abrechnungsjahr.

    Es lässt sich eine Gas- Ölheizung und Wärmepumpe zusammen abrechnen, wenn keine Heizungsumstellung innerhalb eines Abrechnungsjahr ist. Das habe ich schon dargestellt, was im Verwalter nicht geht.

  • Anlagen muss der Stromverbrauch mittels COP angehoben werden, in der Praxis würde ein Mittelwert und die kWh des Heizungsstroms x 4 genommen

    Da wird nicht der Stromverbrauch angehoben !

    Eine Luftwärmepumpe mit einer JAZ von 4 macht aus 1 Kilowattstunde Strom 4 Kilowattstunden Wärmeenergie.

    Der aufgebrachte Strom sind die Brennstoffkosten und in der Heizungsanlage wird die erzeugte Wärmeenergie eingetragen.

    Verbreite hier doch kein Unsinn.