Entfernungspauschale: anteilig Deutschlandticket, restliche Monate (andere Verkehrsmittel) werden nicht berücksichtigt?

  • Hallo zusammen,

    ich frage mich, ob ich einen Fehler in Steuer 2026 entdeckt oder einfach nur die Masken falsch gefüllt habe, es geht um den Reiter Entfernungspauschale (fester Arbeitsort):

    Ich habe von Jan.-Apr. und Sept.-Dez. ein Deutschlandticket für 4x 58 EUR + 4x 58 EUR = 464 EUR erworben. Dazwischen habe ich das Fahrrad genutzt und komme auf 50 Tage im Büro = 50x 5,0km x 0,30 EUR = 75 EUR. Ich habe die Zeiträume im Programm einzeln angelegt, die Daten stimmen, es überlappt nichts oder ähnliches.

    Nach meiner Logik müssten sich die Summen addieren zu 464+75 EUR. Das Programm sagt aber in der Übersichtsmaske bei Ermittlung der anzusetzenden Entfernungspauschale:

    Entfernungspauschale für andere Verkehrsmittel: 232,50 :huh:

    Tatsächliche Kosten gesamt: 464,00 EUR

    Anzusetzende Aufwendungen insgesamt (günstigster Ansatz): 464,00 EUR :rolleyes:


    Habe ich einen Denkfehler? Ich habe mal die KI auf die Ausgangslage losgelassen und die kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, die Summen sollten sich addieren. Was natürlich nichts heißen muss, aber die Argumentationskette erschien mir plausibel.

    Hat jemand eine Idee? Vielen Dank..

  • Wie wir schon sehr oft erklärt haben, wird das im Kalenderjahr höhere berücksichtigt. Entweder die Entfernungspauschale(n) oder die höheren nachgewiesen tatsächlichen Aufwendungen. Einfach mal die erweiterte Forumssuche statt der KI nutzen, denn Letztere hat wirklich nicht immer recht.

    § 9 Absatz 2 Satz 2 EStG

    Zitat


    (2) 1Durch die Entfernungspauschalen sind sämtliche Aufwendungen abgegolten, die durch die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte im Sinne des Absatzes 4 und durch die Familienheimfahrten veranlasst sind. 2Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können angesetzt werden, soweit sie den im Kalenderjahr insgesamt als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen.

  • Wie wir schon sehr oft erklärt haben, wird das im Kalenderjahr höhere berücksichtigt. Entweder die Entfernungspauschale(n) oder die höheren nachgewiesen tatsächlichen Aufwendungen. Einfach mal die erweiterte Forumssuche statt der KI nutzen, denn Letztere hat wirklich nicht immer recht.

    Zunächst einmal danke, miwe4 . Ich habe die Suche ausprobiert, aber vermutlich die falschen Suchbegriffe eingegeben.

    Ich habe 8 Monate reale Aufwendungen für den ÖPNV, in 4 Monaten "nur" variierende Kosten für sonstige Verkehrsmittel. Und mit dem Deutschlandticket habe ich schon die preiswerteste ÖPNV-Variante gewählt, Einzelfahren oder ein Abo der lokalen Verkehrsbetriebe wären noch teuerer. Durch den vergleichsweise hohen Preis des Deutschlandtickets im Vergleich zur km-Regelung darf ich dann den Rest des Jahres auf eigene Kosten zur Arbeit fahren.

    Wenn es hier bereits sehr oft Nachfragen gab, bestätigt mich das ja gewissermaßen in meinen Zweifeln. Logisch erscheint mir diese Herangehensweise nicht.

  • Bei der Entfernungspauschale war das m.E. noch nie anders und ist aber auch für aktuelle Fälle absolut irrelevant. Es gilt die für die Veranlagungszeiträume maßgebliche Rechtslage. Alles andere verwirrt doch nur. Also bitte einfach beim Sachverhalt und beim Bezugszeitraum bleiben.

    Entfernungspauschale bei Arbeitgeberwechsel und unterschiedlichen Beförderungsmitteln (ÖPNV / PKW)

  • Dass das die aktuelle Rechtslage ist, ist mir nun klar. In sofern, vielen Dank für die Hinweise.

    Finde ich die Regelung fair? Nö. Insofern schließe ich mich dem Fazit des Threaderstellers von 2013 an: "Diese tolle "Vereinfachung" ist äußert unschön..."

    Ich werde nun tatsächlich darüber nachdenken, ob ich die Bewältigung meiner Arbeitswege ändere.

    Einen schönen Abend allseits und besten Dank!

  • Du kannst froh sein, dass die Kosten für den Weg zur Arbeit überhaupt steuerlich berücksichtigt werden. Es sind im Prinzip nämlich Kosten der Lebensführung. Um Steuerpflichtige zu entlasten, wurden die Kosten zur Arbeit als absetzbar aufgenommen (ist erst in den 60-er, 70-er Jahren erfolgt).

    Wenn du anders organisieren kannst, schön für dich. Es gibt aber immer noch zig Millionen von arbeitenden Menschen (nicht nur Arbeitnehmer bekommen die Entfernungspauschale), die nicht von zu Hause (oder von Mallorca etc.) aus arbeiten können.

  • Finde ich die Regelung fair?

    Es geht hier nicht um Fairness, sondern um die Erstellung der Steuererklärung im Steuerprogram auf Basis der aktuellen gesetzlichen Regelungen.

    Die Fairnessdiskussion führe mit Deinen Abgeordneten im Wahlkreis. Ausserdem wird sich dauernd über den deutschen Steuerdschungel beschwert, aber jeder möchte seine spezielle Situation berücksichtigt haben. :whistling:

    Ich werde nun tatsächlich darüber nachdenken, ob ich die Bewältigung meiner Arbeitswege ändere.

    Das bleibt Dir unbenommen.