NK und HK Abrechnung bei einem Altbau

  • Hallo liebe Fachleute von WISO Vermieter,

    als Newbie versuche ich mich an einer Jahresabrechnung für unser vermietetes Reihenhaus (BJ 1970) mit nur 3 Zählern (Gas,Wasser,Strom).

    Die Kosten dafür werden jährlich von den Stadtwerken ermittelt, es gibt keine Extra-Zähler.

    Bewohnt wird das Haus von einem Mieter.

    Frage : wie stelle ich es in der Software so dar, das ich KEINE Zählerstände (weil nur Halbjahres-Werte vorhanden) eingebe, sondern die Rechnung der Stadtwerke als

    Grundlage für die Abrechnung von Gas,Wasser/Abwasser und Strom nehme ?

    Habe ich keine Hauptzähler eingegeben, beokmme ich immer Fehlermeldungen und kann keine Abrechnung erstellen.

    Für hilfreiche Antworten bedanke ich mich im Voraus.

    Grüße aus dem Norden

    Iris:)

  • Bewohnt wird das Haus von einem Mieter.

    Wie angegeben, hast du das ganze Objekt an einen Mieter vermietet, das kann man dann auch so sehen, dass es ein "Einfamilienhaus" ist. Unter diesen Voraussetzungen brauchst du doch keine Abrechnung per Software machen, sondern erstellst eine Liste der Kosten die angefallen sind inkl. der Grundsteuer B und das war es.

    Dem Mieter würde ich entweder Kopien der Rechnungsbelege beifügen oder, wenn es sich im Umfeld bewegt, diese im Original zeigen.

    Was willst du mit Verbrauchszähler erreichen, denn du bekommst beispielhaft einen Wasser- und Abwasserbescheid, die 100% gibst du weiter.

    Alles andere ist doch uninteressant.

    Was anderes wäre es, wenn du mindestens 2 Mieter hättest, dann musst du eine getrennte Abrechnung machen.

  • Das Programm ist nunmal vorhanden. Warum nicht ?

    Ich habe doch nichts wegen dem Programm gesagt. Klar, wenn der jetzige Alleinmieter mal auszieht und dann mindestens 2 Wohneinheiten abgerechnet werden müssen, dann kann er da drauf zurückgreifen.

    Außerdem ist es sein Entscheidung. Kümmer dich um dein Verwalter und gut ist

    In der Literatur steht, dass bei einem Einfamilienhaus bzw. bei der vorliegenden Struktur, keine Nebenkostenabrechnungen erstellt werden müssen, da es zu keiner Aufteilung von Betriebs- und Heizkosten kommt, wenn die Wohnung(en) von einem Mieter genutzt werden. Dafür reicht eine einfache Aufstellung der vorliegenden Kosten.

    Also einfacher geht es nicht. Und dein Muster, sowas muss bestimmt nicht sein.