Wo trage ich die Tagespflege als Rentner ein?

  • Ich bin Witwer, habe Pflegegrad 1 und gehe ein Mal pro Woche zur Diakonie zur Tagespflege.

    Rechnungen liegen vor und wurden überwiesen, allerdings gibt es keinen Mehrwertsteuerabzug, da es eine gemeinnützige GmbH ist.

    Ausgewiesen sind Allgemeine Pflegeleistunge, Ausbildungsumlage, Unterkunft, Verpflegung und Investkosten.

    Was kann ich angeben und wo trage ich es ein?
    bei Haushaltsnahen Dienstleistungen kann ich nur mit 19% MwSt. etwas eintragen. Bei Pflegekosten geht es erst ab Pflegegrad 2...

  • ich bezweifle, dass es eine haushaltsnahe Dienstleistung ist, ...

    § 35a Absatz 2 EStG

    Zitat

    21Für andere als in Absatz 1 aufgeführte haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen, die nicht Dienstleistungen nach Absatz 3 sind, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent, höchstens 4.000 Euro, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen. 2Die Steuerermäßigung kann auch in Anspruch genommen werden für die Inanspruchnahme von Pflege‑ und Betreuungsleistungen sowie für Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen wegen der Unterbringung in einem Heim oder zur dauernden Pflege erwachsen, soweit darin Kosten für Dienstleistungen enthalten sind, die mit denen einer Hilfe im Haushalt vergleichbar sind.

    Wobei dann eher die Frage ist, was bei Tagespflege tatsächlich durchgeführt bzw. in Anspruch genommen wird. Danach richten sich die nach dieser Vorschrift ansetzbaren Kosten.

    Und im Zweifel bleibt immer noch der § 33 EStG, also die außergewöhnlichen Belastungen unter Abzug der zumutbaren Eigenbelastung.

    Und es ist natürlich zu prüfen bzw. berücksichtigen, ob insoweit seitens der Pflegekasse der Entlastungsbetrag gewährt wurde.