Problem bei der Erfassung der Zähler für Wasser

  • Hallo an alle,

    ich benutze das Programm neu und bin bei der Ersterfassung. Ich habe mich soweit ganz gut durchgearbeitet, aber bei der Anlage der Wasserzähler komme ich nicht weiter. Vielleicht hat jemand einen Tipp für mich.

    Folgende Konstellation: 1 Haus mit 3 Wohnungen: Ölzentralheizung für Heizung und Warmwasser, Wasseruhr der Gemeinde für Gesamtwasserverbrauch im Objekt, Wasseruhr im Boilerzulauf zur Ermittlung „wie viel Wasser wurde warm gemacht“. UG: vermietet, Wärmemengenzähler, Kaltwasseruhr, Warmwasseruhr. DG: vermietet, zeitweise Leerstand, Wärmemengenzähler, Kaltwasseruhr, Warmwasseruhr. EG: eigengenutzt, Wärmemengenzähler ja, aber keine Kaltwasseruhr, keine Warmwasseruhr. Der Verbrauch im EG für Kaltwasser und Warmwasser muss als Differenz ermittelt werden. Warmwasser EG = Boilerzulauf ./. Warmwasseruhr DG ./. Warmwasseruhr UG. Kaltwasser EG = Gesamtwasserverbrauch Wasseruhr der Gemeinde ./. Kaltwasseruhr DG ./. Kaltwasseruhr UG ./. Boilerzulauf. Wie muss ich dieses Konstrukt erfassen? Welche Zählerarten müssen an welcher Stelle erfasst werden und wo müssen evtl. „virtuelle Zähler“ erfasst werden? Über die Hilfe im Programm bin ich leider nicht weitergekommen.

    Vielen Dank für die Unterstützung

    Neuling Alex

  • Hallo Blumenmeer1,

    Danke für deinen Hinweis. Wärmemengenzähler werden für die Abrechnung der Heizkosten benötigt und sind auch vorhanden. Im Boiler Zulauf für das Warmwasser befindet sich eine Wasseruhr, was auch richtig ist. Mit dieser Konstellation an Zählern wie beschrieben, hat bisher die FirmaTechem die Heiz und Nebenkostenabrechnung erstellt. Also sollte das mit der WISO software auch möglich sein, die Frage ist nur, wie die Erfassung der Zähler im Programm richtig umgesetzt werden muss.

    Wäre super, wenn ihr zu jemand eine Idee hat. Ich denke, dass diese Konstellation sicherlich in anderen Gebäuden auch nicht komplett unüblich ist.
    Viele Grüße

  • Der Verbrauch im EG für Kaltwasser und Warmwasser muss als Differenz ermittelt werden. Warmwasser EG = Boilerzulauf ./. Warmwasseruhr DG ./. Warmwasseruhr UG. Kaltwasser EG = Gesamtwasserverbrauch Wasseruhr der Gemeinde ./. Kaltwasseruhr DG ./. Kaltwasseruhr UG ./. Boilerzulauf.

    Laut den gesetzlichen Vorgaben, dürfen solche "Berechnungsverfahren" nicht angewendet werden, da mehrere Wasserzähler fehlen. Man kann nicht einfach die 100 % Gesamtwassermenge so auseinander bröseln, da bitte einfach einmal in die Betriebskosten Verordnung schauen.

    Wenn nur 1 Wasserzähler fehlen würde, kann man das mittels Messdifferenzsystem berechnen, doch bei dir fehlen mehr als 1 Wasserzähler. Daher bist du gehalten (BGH, Urteil vom 12.3.2008, VIII ZR 188/07, WuM 2008, 350), das besagt, dass dann deine Verbrauchsabrechnung Wasser nach Wohnfläche vorzunehmen ist. Oder, so würde ich es machen, dass eine Verteilung nach Anzahl Personen in den Wohnungen erfolgt, dann müsste das aber auch so im Mietvertrag stehen.

    Das was du da machen willst, entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben.

    Und was der Messdienstleister gemacht hat, na da will ich nichts zusagen.